Behindertenbeauftragte begrüßt, dass Schlichtungsstelle ihre Arbeit aufnehmen kann

28.12.2016 | Behindertenhilfe | Nachrichten

Eine wesentliche Neuerung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist die neuartige Schlichtungsstelle nach dem BGG. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über die Schlichtungsstelle nach Paragraph 16 des BGG (BeGleiSV) hat sie nun ihre Arbeit begonnen. Die Verordnung regelt  Einzelheiten des Verfahrens. 

Menschen mit Behinderungen können sich an die unabhängige Schlichtungsstelle bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden, wenn sie sich in ihren Rechten nach dem Behindertengleichstellungsgesetz verletzt fühlen. Damit wird eine außergerichtliche und rasche Streitbeilegung für Menschen mit Behinderungen ermöglicht. Die Schlichtungsstelle ist bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtet.

Die Bundesbehindertenbeauftragte Verena Bentele begrüßte den Start. Damit sei erstmals eine Anlaufstelle für Verbände und Einzelpersonen geschaffen, um Diskriminierungen zu beseitigen. Die Schlichtungsstelle sei ein konkretes Angebot, mit dem wir die Beteiligten an einen Tisch bringen können und mit professioneller Unterstützung - und manchmal auch ganz pragmatisch – einvernehmliche Lösungen finden.“

Im Vergleich mit einem gerichtlichen Prozess ist das Angebot der Schlichtung risiko- und kostenfrei. Notwendige Reisekosten werden auf Antrag erstattet. 

Die Schlichterinnen sind Juristinnen und werden auch Mediation anbieten. Auch Verbände, die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz anerkannt sind, können dieses Angebot nutzen.

Verbände hatten in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass ihnen die Verbandsklage ein wichtiges Instrument ist, welches aber einige Schwachstellen hat. Durch das Schlichtungsverfahren, das zugleich Voraussetzung für die spätere Durchführung des Verbandsklageverfahrens ist, sind nun einige Hemmschwellen weggefallen, so Bentele. 


Quelle: Presseinformation der Bundesbehindertenbeauftragten der Bundesregierung im Dezember 2016