Behindertenbeauftragter stützt Forderung nach Ausgleichsleistungen an Missbrauchsopfer in Heimen der Behindertenhilfe

17.01.2013 | Behindertenhilfe | Nachrichten

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, unterstützt die Forderung, die Rechte von ehemaligen Heimkindern der Behindertenhilfe zu stärken, die Opfer von Gewalt wurden. Hüppe erklärte: „Für mich war es von Anfang an inakzeptabel, dass die Opfer von Missbrauch und Gewalt, die als Kinder in Heimen für behinderte Menschen untergebracht waren, keine Kompensation bekommen sollen. Ich möchte, dass alle Missbrauchsopfer gleich behandelt werden, ganz gleich in welchen Heimen sie gelebt haben, alles andere ist Diskriminierung.“ Bei der Gestaltung der entsprechenden Leistung sei es überdies wichtig, die Menschen mit Behinderung zu beteiligen, so Hüppe. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages teilte am Mittwoch mit, dass Heimkinder der Behindertenhilfe vermutlich nicht unter das bisherige Opferentschädigungsgesetz fallen und daher keine finanziellen Ausgleichsleistungen beantragen könnten. Hubert Hüppe unterstützt das Anliegen des Petitionsausschusses, eine entsprechende Petition zur Änderung des Gesetzes an die Bundesregierung zu überweisen und so den Kreis der Empfangsberechtigten zu erweitern. Damit würden Opfer aus Heimen der Behindertenhilfe den Opfern der Jugendhilfe gleichgestellt und entschädigt. Betroffen sind behinderte Heimkinder, die in den Jahren nach 1945 bis Ende der 1970er Jahre Opfer von Gewalt in Heimen wurden. Der Fonds für die Heimkinder der Jugendhilfe West (1949-1975) hält seit 01.01.2012 Kompensationsleistungen bereit, für die Heimkinder der Jugendhilfe Ost (1949-1990) stehen seit 01.07.2012 Kompensationsleistungen zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vom 16.01.2013
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