BMFSFJ baut Engagement für Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften aus

Bundesweit werden 75 weitere Koordinatorenstellen gefördert

Die von UNICEF und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ins Leben gerufene Bundesinitiative zum „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ wird ausgebaut: Bundesweit werden weitere 75 Koordinatorenstellen für Gewaltschutz gefördert. Bewerben können sich bis zum 10. Februar 2017 freie, kommunale und private Träger von Flüchtlingsunterkünften ebenso wie Einrichtungen in Landesträgerschaft.

Kirsten Di Martino, Country Coordinator, Refugee and Migrant Response – Germany, UNICEF,  sieht darin einen wichtigen Schritt: 

„Kinder und ihre Familien sollten grundsätzlich möglichst kurz in Not- und Gemeinschaftsunterkünften bleiben. Solange sie sich dort aufhalten, müssen sie vor Gewalt und Missbrauch geschützt werden und Zugang zu strukturierten Spiel- und Lernangeboten haben.“ 

Die Initiative wurde im vergangenen Jahr mit der Förderung von bundesweit 25 Koordinatorenstellen gestartet. Erklärtes Ziel ist es, die Sicherheit von Kindern, Frauen und Jugendlichen sowie anderen besonders schutzbedürftigen Personen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln und implementieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren spezifische Schutzkonzepte und verfolgen ihre Umsetzung. Sie sind die zentralen Ansprechpersonen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Beschäftigte in den Flüchtlingsunterkünften. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Organisation von Schulung der in der Einrichtung tätigen Personen, die von UNICEF und Partnern, unter anderem zu Fragen des Kinderschutzes, kinderfreundlichen Orten und entsprechenden Angeboten entwickelt wurden. Zudem organisieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort und informieren die Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Rechte sowie über Angebote zur Integrationsförderung.


Quelle: BMFSFJ-Pressemitteilung vom 4. Januar 2017