Pflegebevollmächtigter wirbt bei allen Pflegeeinrichtungen für bessere Arbeitsbedingungen

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, schrieb dieser Tage an alle rund 27.000 ambulanten und stationären Einrichtungen in Deutschland. Ziel seines Mailings war es nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit, aufzuzeigen, wie die Einrichtungen die aktuellen Pflegereformen des Gesetzgebers jetzt ganz konkret nutzen können, um verbesserte Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Dazu gehören für Laumann vor allem flächendeckend faire Löhne, weniger unfreiwillige Teilzeitbeschäftigungen und die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation.

Bei der Umsetzung dieser Ziele sei man natürlich auf die Unterstützung der Einrichtungsbetreiber und der Pflegekräfte angewiesen, wofür Laumann diesen ausdrücklich seinen Dank ausspricht. 

„Ich habe mich sehr für die nötigen Gesetzesänderungen eingesetzt, damit unsere Pflegekräfte überall fair bezahlt werden. Zudem können die Arbeitgeber in den Pflegevergütungsverhandlungen viel selbstbewusster agieren – nicht nur was die Personalkosten anbelangt. Denn sie haben jetzt auch ein gesetzlich verbrieftes Recht auf einen angemessenen Gewinn- und Wagniszuschlag“, sagt Laumann.

Bereits seit 2015 gilt: Pflegeeinrichtungen, die nach Tarif bezahlen, bekommen die Gehälter von den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern in der Pflegevergütung finanziert. Die Kostenträger haben auf der anderen Seite das Recht erhalten, sich nachweisen zu lassen und zu prüfen, ob das Geld auch tatsächlich bei den Pflegekräften ankommt. Seit dem 1. Januar 2017 gilt diese Regelung bei der Bezahlung von Gehältern bis zur Höhe von Tariflöhnen auch für nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen.

Um dem Problem unfreiwilliger Teilzeit zu begegnen, betont der Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit in seinem Schreiben auch die Chancen, die sich aus dem Abschluss von Gesamtversorgungsverträgen ergeben können.

„Gerade in den ostdeutschen Bundesländern arbeiten viele Pflegekräfte nur deshalb in Teilzeit, weil sie keine Vollzeitstelle finden. Mit dem Dritten Pflegestärkungsgesetz haben wir deshalb klargestellt, dass Einrichtungs- und Kostenträger auch Gesamtversorgungsverträge abschließen können. Dadurch können Mitarbeiter eines Trägers flexibler in mehreren Versorgungsbereichen eingesetzt werden – etwa auch in der Tages- und Kurzzeitpflege“, erklärt Laumann.


Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 27. Januar 2017