Deutscher Verein: Arbeitende Strafgefangene in die Rentenversicherung einbeziehen

Arbeitende Strafgefangene erwerben keine Rentenansprüche. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge fordert Bund und Länder auf, den Weg in die gesetzliche Rentenversicherung für sie frei zu machen. Die meisten Gefangenen arbeiten während der Haft, heißt es. Ohne eigene Rentenansprüche sei Altersarmut insbesondere bei langen Haftstrafen vorprogrammiert. „Der Strafvollzug wird vom Gedanken der Resozialisierung geleitet“, so Johannes Fuchs, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. „Wer seine Haftzeit verbüßt hat, soll sich möglichst schnell wieder in die Gesellschaft eingliedern können. Dazu gehört auch, dass Gefangene bereits in ihrer Haftzeit arbeiten und sich Ansprüche auf eine soziale Absicherung erarbeiten können. Die gesetzliche Rentenversicherung greift nicht, weil Arbeit in der Haft zugewiesen und nicht durch einen Arbeitsvertrag eingegangen wird. Dafür sei eine gesetzliche Regelung notwendig, der die Länder zustimmen müssen, da sie für den Strafvollzug zuständig sind. Im Jahr 1980 ist eine diesbezügliche gesetzliche Regelung zur Rentenversicherung für Gefangene an einer mangelnden Einigung von Bund und Ländern gescheitert. Seit vergangenem Jahr befasst sich die Justizministerkonferenz der Länder mit der Rente für Strafgefangene. Der Deutsche Verein hat dies zum Anlass genommen, Bund und Länder zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung aufzurufen. Er hat Empfehlungen zur Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung erarbeitet, die vom Präsidium am 15. Juni verabschiedet wurden.
Die Empfehlungen sind abrufbar unter www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2016/dv-7-16-rentenversicherung.pdf

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 20. Juni 2016