Deutsches Kinderhilfswerk: Alleinerziehende fördern, Kinderarmut bekämpfen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundesregierung und Bundestag auf, durch eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, wandte sich anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Alleinerziehende unter Druck“ der Bertelsmann Stiftung mit einer langen Forderungsliste an die Öffentlichkeit: „Die heute (6. Juli 2016) von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, dass Alleinerziehende besonders stark von Armut betroffen sind, und das mit steigender Tendenz. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder." Um hier Abhilfe zu schaffen, forderte Hofmann in erster Linie die Gewährleistung, dass Alleinerziehende sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu brauche es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben, so Hofmann, sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch der Unterhaltsvorschuss und der Kinderzuschlag gehören seiner Auffassung nach reformiert und ausgeweitet, damit Alleinerziehende und ihre Kinder gar nicht erst in den Grundsicherungsbezug rutschen. Nicht zuletzt brauche es armutsfeste Hartz IV-Regelsätze.
Durch die derzeitigen Hartz IV-Regelsätze und die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werde die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus armen Familien nicht ausreichend gewährleistet. Deshalb sei es in einem ersten Schritt notwendig, die Regelsätze für Kinder und deren Eltern durch eine deutliche Anhebung armutsfest zu machen, so Hofmann weiter. Auch der Unterhaltsvorschuss kann, so das Deutsche Kinderhilfswerk, für Kinder von Alleinerziehenden ein wirksamer Schutz vor Armut sein. Mit zunehmendem Alter der Kinder steigen die Aufwendungen für Bildung, Freizeit, kulturelle Aktivitäten und Persönlichkeitsentwicklung. Gerade dann wird aber kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt. Daher sollte dieser auch über das 12. Lebensjahr und die maximale Bezugsdauer von sechs Jahren hinaus bezogen werden können. Auch die volle Anrechnung des Kindergeldes bei Unterhaltsvorschussleistungen sei vor dem Hintergrund der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht nicht nachvollziehbar. Der Kinderzuschlag erreiche zudem nur einen kleinen Teil der anspruchsberechtigen Kinder und Jugendlichen, so wird erläutert: Zu den komplizierten Beantragungsprozeduren kommen komplizierte Anrechnungsreglungen und die Höchsteinkommensgrenze, die dazu führen würden, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht. Um den Armutskreislauf zu durchbrechen, brauche es neben der materiellen Absicherung aber auch die entsprechende Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder. Der vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte Kinderreport 2016 zeige, dass Bildung ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung ist. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. 

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerkes vom 6. Juli 2016