Endlich Unterstützung für ehemalige Heimkinder mit Behinderung und psychischer Erkrankung

Von dem 2012 eingerichteten Fonds Heimerziehung waren Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung ausgeschlossen. Jetzt sollen sie mit der Stiftung „Anerkennung und Hilfe" Unterstützung erfahren. Dass im Heimfonds nur ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe antragsberechtigt waren, stieß damals bei vielen Interessenverbänden auf Enttäuschung und Unverständnis. Immer wieder wurde auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen. Nun haben die Regierungschefin und Regierungschefs der Länder der Bundesregierung empfohlen, gemeinsam mit den zuständigen Fachministerien des Bundes sowie mit den Kirchen ein Hilfesystem für Menschen zu errichten, die als Kinder oder Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. in stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben (Stiftung "Anerkennung und Hilfe"). Die Länderchefinnen und –chefs halten vor dem Hintergrund einer notwendigen Gleichbehandlung mit den Betroffenen aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe eine pauschale Geldleistung in Höhe von 9.000 Euro für erforderlich. Hierüber sowie die anteilige Finanzierung wurde Einvernehmen mit der Bundesregierung hergestellt, heißt es in einer Erklärung. Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) begrüßt den Beschluss  der Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin zur Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ und bezeichnet ihn als wichtigen und überfälligen Schritt.  Auch Stimmen aus Deutschlands größtem Leistungsträger für Menschen mit Behinderung, dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), meldeten sich kurz nach Bekanntwerden der Nachricht.  Der LVR-Vorsitzende Prof. Dr. Jürgen Wilhelm und die LVR-Direktorin Ulrike Lubek sprechen von einer guten Nachicht für die Menschen, die in Psychiatrien und Einrichtungen der Behindertenhilfe viel Leid erfahren haben. Der LVR erinnert daran, dass Betroffene Opfer von körperlicher, in vielen Fällen aber auch von sexueller Gewalt waren. Häufig mussten sie in den Heimen zudem ohne Bezahlung arbeiten. Das Geld aus dem Fonds soll zur Verbesserung der Lebenssituation oder zur Abmilderung von Belastungen aus der damaligen Unterbringung beitragen. „Es ist im Sinne der Betroffenen jetzt dringend erforderlich, dass die Umsetzung des Beschlusses zügig voran geht, so Wilhelm und Lubek.  Der Beschluss kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden unter http://www.rathaus.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen54.c.32308.de

Quelle: Pressemitteilung zur Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Juni 2016 in Berlin, Presseinformationen des LVR und des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe (BeB) vom 17. Juni 2016