Hessisches Finanzgericht bestätigt Gemeinnützigkeit von Attac

Die globalisierungskritische Netzwerk Attac ist gemeinnützig. Gemeinnütziges zivilgesellschaftliches Engagement schließt politisches Handeln nicht aus. Das hat das Hessische Finanzgericht in Kassel am heutigen Donnerstag entschieden. Die Richter gaben damit der Klage von Attac gegen das Finanzamt Frankfurt statt.

Dieses hatte dem Netzwerk im April 2014 die Gemeinnützigkeit entzogen mit der Begründung, es sei zu politisch. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. In ihrer Urteilsbegründung folgen die Richter der Argumentation des Attac-Netzwerks, dass das Gesetz, die Abgabenordnung, gemeinnützigen Vereinen nicht grundsätzlich politische Aktivitäten verbietet. 

Dem Gesetzgeber sei es lediglich darum gegangen, eine (indirekte) Förderung politischer Parteien auszuschließen. Ausschlaggebend für die Gemeinnützigkeit eines Vereins sei die Frage, ob er die in seiner Satzung benannten Zwecke verfolgt. Die Richter betonten nach Informationen von Attac, dass politische Aktivitäten einer Gemeinnützigkeit nicht entgegenstehen, sofern sie im Gesamtkontext eines gemeinnützigen Zwecks stehen und eingebettet sind in ein umfassendes Informationsangebot.

„Dieses Urteil ist ein Sieg für die gesamte Zivilgesellschaft und eine Ohrfeige für das Frankfurter Finanzamt. Eine moderne Demokratie braucht kritische Bürgerinnen und Bürger und starke Nichtregierungsorganisationen, die politische Entscheidungsprozesse aktiv begleiten und sich einmischen. Zivilgesellschaft und Politik sind nicht unterschiedliche Sphären, sondern gehören untrennbar zusammen. Das hat das Gericht anerkannt", sagte Dirk Friedrichs vom Vorstand des Attac-Trägervereins nach der Verhandlung.

Attac freut sich, dass die eigene Arbeit nicht mehr durch die Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit behindert werde. Infolge der Entscheidung des Finanzamts durften Mitglieder und Unterstützer der Attac-Arbeit ihre Beiträge und Spenden nicht mehr von der Steuer absetzen, Stiftungen und andere Institutionen konnten Projekte von Attac nicht mehr fördern. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig). 

Mehr zur Entscheidung und zur Arbeit von Attac unter www.attac.de


Quelle: Attac-Presseinformation vom 10. November 2016