Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs in Institutionen: Drei weitere Länder beteiligen sich

Auch Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Hessen übernehmen Verantwortung als Arbeitgeber für Einrichtungen, in denen es zu sexuelllem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch Beschäftigte des Landes gekommen ist.  Als elftes, zwölftes und dreizehntes Bundesland beteiligen sich sich am Ergänzenden Hilfesystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs im staatlichen Bereich. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betonte, es dürfe keine Unterschiede zwischen den Bundesländern geben. Sie appellierte deshalb auch an jene drei Bundesländer, die sich zu diesem Schritt noch nicht entschieden haben, ebenfalls dem EHS beizutreten. Sie ermutigte ausdrücklich Betroffene, die in ihrer Vergangenheit schlimmstes Leid durch sexuelle Gewalt erfahren mussten, einen Antrag an das Ergänzende Hilfesystem zu richten. Wie das Bundesministerium für FAmilie, Senioren, Frauen und Jugend jetzt mitteilte, bestehen weitere Vereinbarungen bereits mit der Freien und Hansestadt Hamburg, den Ländern Schleswig-Holstein, Berlin, Baden-Württemberg, Saarland, Brandenburg und Rheinland-Pfalz sowie den Freistaaten Sachsen, Bayern und Thüringen. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich neben dem Bund und Bayern darüber hinaus auch bei den Hilfen für Betroffene im familiären Bereich. Im nicht-staatlichen Bereich beteiligen sich die katholische und die evangelische Kirche einschließlich der Diakonie, die Caritas, der Deutsche Olympische Sportbund, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Kinderschutzbund und die Arbeiterwohlfahrt. Das Ergänzende Hilfesystem von Bund, Ländern und verantwortlichen Institutionen soll diejenigen unterstützen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch im institutionellen Bereich erlitten haben und noch heute an diesen Folgewirkungen leiden. Die dreizehn Bundesländer erfüllen damit eine zentrale Forderung des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauchs in Abhängigkeits-und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" (RTKM) Der Bund hat bereits zum 01. Mai 2013 in Umsetzung der Empfehlungen des RTKM als ersten Teil des Ergänzenden Hilfesystems für Betroffene sexueller Gewalt den "Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" errichtet. Für das Ergänzende Hilfesystem im institutionellen Bereich stellt der Bund die von ihm für den "Fonds Sexueller Missbrauch" geschaffenen Organisationsstrukturen zur Verfügung. Betroffene von sexuellem Missbrauch können über die Geschäftsstelle des FSM in Berlin subsidiär zu bestehenden Hilfesystemen und Rechtsansprüchen die Übernahme von Sachleistungen bis zu 10.000 Euro beantragen. Weitere Informationen zum Ergänzenden Hilfesystem erhalten Sie unter www.fonds-missbrauch.de.

Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26. Juli 2016