Jugendberufshilfe zwischen Anspruch und Existenznot

BAG KJS fordert bessere Rahmenbedingungen für Einrichtungen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) hat eine Problemanzeige für das Handlungsfeld der Jugendberufshilfe vorgelegt und gefordert, die Rahmenbedingungen der Arbeit zu verbessern. Die Jugendberufshilfe berät, begleitet und fördert sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen beim Übergang von der Schule in das Berufsleben. Sie vermittelt zwischen ihnen und der kommunalen Kinder- und Jugendhilfe, den Schulen, der Wirtschaft sowie den Agenturen für Arbeit. Sie bringt die Akteure im Sozialraum zusammen und initiiert sowie moderiert Netzwerke, die sich zum Ziel setzen, die Berufschancen junger Menschen zu verbessern. Die Rahmenbedingungen dieser Arbeit mit hohem pädagogischen Anspruch sind jedoch fragil, teilt die BAG KJS mit. Sie finanziert sich über zeitlich befristete Projekte und öffentlich ausgeschriebene Arbeitsmarktdienstleistungen. Die Jugendberufshilfe stehe deshalb immer unter Kostendruck. Infrastrukturförderung bliebe aus. Langfristig verlässliche Unterstützung für junge Menschen in der Übergangsphase könne so kaum erfolgreich umgesetzt werden.  Die BAG KJS fordert, die Rahmenbedingungen mit einer verlässlichen Finanzierung flächendeckender berufsfördernder Angebote sowie einer Ausbildungsgarantie für alle jungen Menschen zu verbessern. „Ungeregelte Schnittstellen zwischen den Gesetzbüchern”, heißt es in dem Positionspapier, „ dürfen zukünftig nicht mehr auf dem Rücken der jungen Menschen ausgetragen werden. Die Finanzierung sollte nach einem bedarfsorientierten Individualprinzip erfolgen. Das heißt: Bedarfsgerechte Angebote zur berufsbezogenen individuellen Förderung sind vorzuhalten; die Finanzierung regeln die Leistungsträger untereinander. Untermauert wird dies durch eine verpflichtende Kooperation der Leistungsträger aus dem SGB II, III und VIII, die jeweils in den Gesetzbüchern geregelt wird.

Dies schließt ein, dass die Leistungsträger gemeinsame, mischfinanzierte Angebote entwickeln und umsetzen, wenn dieser Bedarf besteht. Der Gedanke einer Poolfinanzierung mit zweckgebundenen Mitteln aus dem SGB II, III und VIII sollte in diesem Zusammenhang neu geprüft werden." Mehr Informationen und die Problemanzeige zum Downloaden:
http://news.bagkjs.de/problemanzeige_jbh

Quelle: Newsletter der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) vom 18. April 2016