Landesblindengeld wird in Thüringen erhöht

Das Thüringer Kabinett hat die Novelle des Landesblindengeldes gebilligt. Der von der Thüringer Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Heike Werner (DIE LINKE) vorgelegte Gesetzentwurf sieht die Erhöhung des Landesblindengeldes und die Einführung einer zusätzlichen Leistung für taubblinde Menschen vor. Das teilte das Ministerium in einer Presseinformation mit.  Sozialministerin Heike Werner sagte darin: „Niemand kann von der Hand weisen, dass blinde Menschen Mehrausgaben für Hilfen und Hilfsmittel haben. Im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben steht deshalb auch Thüringen in der Pflicht, diese Menschen zu unterstützen.“Mehrausgaben werden von den Krankenkassen nur teilweise, zum Beispiel für Lesegeräte oder gar nicht, etwa für den Unterhalt eines Blindenhundes, übernommen. Nach den Worten von Ministerin Werner ist es nicht akzeptabel, dass die Blinden in Thüringen schlechter gestellt werden als Blinde in anderen Teilen Deutschlands. Das Landesblindengeld liegt in Thüringen derzeit bei 270 Euro im Monat. Im Bundesdurchschnitt zahlen die Länder hingegen rund 400 Euro. Das Thüringer Landesblindengeld soll deshalb in drei Stufen von derzeit 270 EUR auf 400 Euro monatlich erhöht werden. In der ersten Stufe wird das Blindengeld rückwirkend zum 1. Juli 2016 auf 320 Euro angehoben. Die weiteren Erhöhungen erfolgen am 1. Juli 2017, auf 360 Euro, und am 1. Juli 2018 auf 400 Euro. Das einkommens- und vermögensunabhängige Blindengeld kommt den rund 4.200 blinden Menschen in Thüringen zugute. Taubblinde Menschen erhalten zusätzlich ab dem 1. Juli 2016 100 Euro monatlich. Damit trägt die Landesregierung der besonders starken Beeinträchtigung von taubblinden Menschen Rechnung, die gegenüber blinden Menschen einen nochmals deutlich erhöhten und speziellen Assistenzbedarf haben. Weiterhin wies Frau Werner darauf hin, dass die Regierung auch die Einführung eines Gehörlosengeldes prüfe. Auch die rund 1.900 gehörlosen Menschen in Thüringen haben einen Mehrbedarf der nicht von den Kassen bezahlt wird, zum Beispiel die Kosten für das Gebärdendolmetschen. Mit einem Nachteilsausgleich für Gehörlose würde Thüringen zu Ländern wie Nordrhein-Westfalen und Sachsen aufschließen.

Quelle: Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 20. September 2016