Landtag von Nordrhein-Westfalen beschließt Inklusionsstärkungsgesetz

Sozialminister Rainer Schmeltzer hat die Verabschiedung des Inklusionsstärkungsgesetzes im nordrhein-westfälischen Landtag begrüßt. NRW könne stolz sein, als erstes Bundesland die allgemeinen Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht umgesetzt zu haben, sagte Schmeltzer: „Von zentraler Bedeutung sind die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Schaffung umfassender Barrierefreiheit.“ So werde der Inklusionsbeirat als Mitwirkungsgremium der Menschen mit Behinderungen auf Landesebene gesetzlich verankert, genauso wie die Agentur Barrierefrei, die maßgeblich helfe, Barrierefreiheit durch Beratung vor Ort umzusetzen.

Darüber hinaus enthalte das Gesetz eine Fülle von Einzelregelungen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unmittelbar verbessern sollen: Etwa den Anspruch von gehörlosen Eltern auf Gebärdensprachdolmetscher bei Elternsprechtagen in Kita und Schule. Oder die Sicherstellung von notwendigen Hilfen im Einzelfall wie Induktionsschleifen für Menschen mit Hörbehinderungen bei Veranstaltungen, Wahlschablonen für blinde oder sehbehinderte Menschen zur Ausübung ihres Wahlrechts und die Stärkung des selbstbestimmten Wohnens von Menschen mit Behinderungen durch Hilfen „aus einer Hand“ bei den Landschaftsverbänden.
 
Mit dem Inklusionsgleichstellungsgesetz habe Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland einen übergreifenden rechtlichen Rahmen auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft geschaffen. „Und um die korrekte Umsetzung der Behindertenrechtskonvention bei uns in NRW zu überwachen, richten wir beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eine unabhängige und überörtliche Monitoringstelle ein“, sagte Schmeltzer.
 
 

Quelle: Presseerklärung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales in Nordrhein-Westfalen vom 8. Juni 2016