Menschenrechtsinstitut begleitet Umsetzung der UN-Konvention in NRW

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Anfang März die Begleitung und Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen intensiviert. "Wir begrüßen es sehr, dass die Landesregierung NRW die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen von einer unabhängigen Institution dauerhaft begleiten lässt und damit das Deutsche Institut für Menschenrechte betraut hat", erklärte der Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention am Institut, Valentin Aichele. 

Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ISG NRW) hat der Landtag NRW 2016 als erstes Bundesland  einen übergreifenden rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der UN-Konvention in Landesrecht geschaffen. "Das Gesetz ist natürlich kein Selbstläufer. Jetzt kommt es auf die Umsetzung in der Praxis der staatlichen Stellen an, ob durch das Gesetz die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention besser erreicht werden", so Aichele weiter.

Die Monitoring-Stelle übernimmt beispielsweise die Beratung der Landesregierung bei Gesetzgebungsverfahren, die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen haben. Sie berät auch Behörden und Gremien, die auf unterschiedlichen Ebenen die Inklusion von Menschen mit Behinderungen organisieren, darunter die Kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände, die Landesbehindertenbeauftragten und den Inklusionsbeirat.

Zur Begleitung der Umsetzung in NRW haben das Land und das Deutsche Institut für Menschenrechte auf unbestimmte Zeit einen Vertrag nach Paragraph 11 des Inklusionsgrundsätzegesetzes (IGG) geschlossen.


Quelle: Presseinformation des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 3. März 2017