Nationale Strategieempfehlungen für qualitativ hochwertige Hospiz- und Palliativversorgung

17.10.2016 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Drei Jahre liegen zwischen der Auftaktveranstaltung „Von der Charta zur Nationalen Strategie" im Jahr 2013 im Deutschen Bundestag und der Präsentation eines Maßnahmenkatalogs, an dem 50 gesundheitspolitisch relevante Institutionen und Organisationen in einem Konsensusprozess mitgewirkt haben. Die aus der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ hervorgegangenen Handlungsempfehlungen zur Umsetzung im Rahmen einer Nationalen Strategie werden heute in Anwesenheit von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. „Zentrales Anliegen des Chartaprozesses und der erarbeiteten Handlungsempfehlungen ist vor allem eine in ganz Deutschland bedarfsgerechte und für alle Betroffenen zugängliche Hospiz- und Palliativversorgung mit hoher Qualität, die den Bedürfnissen schwerstkranker und sterbender Menschen und der ihnen Nahestehenden wirklich gerecht wird", erklärte Prof. Dr. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV). „Knapp ein Jahr nach Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes ist es nun dringend geboten, die erforderliche qualitativ hochwertige Hospiz- und Palliativversorgung in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, weiteren Wohnformen und in der häuslichen Umgebung auch finanziell abzusichern“, unterstreicht Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Ziel der Nationalen Strategie sei es, dass jeder Mensch am Ende seines Lebens unabhängig von der zugrundeliegenden Erkrankung, seiner persönlichen Lebenssituation oder seinem Lebensort bei Bedarf eine entsprechende Hospiz- und Palliativversorgung und Begleitung erhalte. „Das wiederum geht nicht ohne eine auf wissenschaftlicher Grundlage und Qualitätssicherung beruhende Hospiz- und Palliativversorgung. Nur unter Berücksichtigung dieser drei zentralen Punkte können alle Beteiligten zum Wohle der Betroffenen zusammenwirken“, so Frau Dr. Martina Wenker, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer (BÄK).

Im Kontext der Nationalen Strategie gehe es darum, die Bedürfnisse und Rechte schwerstkranker und sterbender Menschen noch stärker in die politischen Entscheidungsprozesse und die Gesellschaft zu integrieren. Um dies umzusetzen, bedarf es eines gemeinsamen Vorgehens von Politik, Zivilgesellschaft und Gesundheits- und Sozialsystem sowie der Überwindung von Interessensgegensätzen im Rahmen einer solchen Nationalen Strategie, betont der DHPV. Hintergrund: Im September 2008 begann unter der Trägerschaft der DGP, des DHPV und der BÄK der Charta-Prozess. Im Jahr 2010 wurde die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ von über 50 Organisationen und Institutionen am Runden Tisch verabschiedet. Über 17.000 Institutionen und Einzelpersonen haben inzwischen die Charta unterzeichnet und damit bekundet, dass sie deren Ziele und ihre Umsetzung unterstützen – darunter auch zahlreiche Persönlichkeiten und Institutionen aus der Politik.
Die Handlungsempfehlungen sind unter anderem auf den DHPV-Internetseiten nachzuleen unter www.charta-zur-betreuung-sterbender.de/nationale-strategie_handlungsempfehlungen.html