Neue Fachkräfte in der Altenpflege gewinnen

17.01.2013 | Altenhilfe | Nachrichten

In der Altenpflege droht Fachkräftemangel. Deshalb wird die Bundesregierung die berufliche Aus- und Weiterbildung erleichtern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett beschlossen.

Die Deutschen werden immer älter. In der Folge steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Bereits heute fehlen in den Pflegeberufen Fachkräfte. Dieser Entwicklung möchte die Bundesregierung jetzt entschieden gegensteuern. Das Kabinett hat daher einen Gesetzentwurf zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege beschlossen.

Ausbildungsverkürzung möglich

Mit dem Gesetzentwurf sollen zwei Dinge geregelt werden. Zum einen werden im Bereich der beruflichen Weiterbildung die bestehenden Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung weiter ausgebaut. Wer also entsprechende Vorkenntnisse mitbringt, kann die Ausbildung in der Altenpflege verkürzen. Die hohen Qualitätsanforderungen an die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf bleiben selbstverständlich auch weiter gewahrt.

Finanzierung durch die Bundesagentur für Arbeit

Zum anderen sollen auch lebens- und berufserfahrene Menschen aus anderen Bereichen für eine Umschulung in der Altenpflege gewonnen werden. Deren Weiterbildung kann künftig - befristet auf drei Jahre - durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcentern voll finanziert werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildung fehlen.

"Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege"

Mit den geplanten Neuerungen setzt die Bundesregierung eine wesentliche Maßnahme der "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" um. Bund, Länder und Verbände haben sich am 13. Dezember 2012 in insgesamt zehn Handlungsfeldern auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Fachkräftesicherung in der Altenpflege verständigt. Diese können größtenteils ohne gesetzliche Regelungen umgesetzt werden können. Ein weiteres wichtiges Ziel der Qualifizierungsoffensive ist es, innerhalb von drei Jahren die Zahl der Auszubildenden zur Altenpflegerin beziehungsweise zum Altenpfleger stufenweise um jährlich 10 Prozent zu steigern. Außerdem sollen bis zu 4.000 Pflegehelferinnen und Pflegehelfer für eine Nachqualifizierung zur Altenpflegefachkraft gewonnen werden. Dieses Ziel wird durch die heute beschlossenen Maßnahmen zur Weiterbildungsförderung unterstützt.

Regelungen vor neuem Ausbildungsjahr in Kraft

Der Gesetzentwurf soll zügig umgesetzt werden, damit die Regelungen rechtzeitig vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres in Kraft treten können. So bleibt ausreichend Vorlaufzeit, um bei den Zielgruppen für die Ausbildung zu werben.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung am 16.01.2013