Opfer von Leid und Unrecht in Behindertenhilfe und Psychiatrie nicht länger benachteiligen

Appell des Landschaftsverbandes Rheinland, die geplante Stiftung „Anerkennung und Hilfe" zügig zu gründen

In einem Brief an Bund, Länder sowie an die evangelische und katholische Kirche hat der Landschaftsverband Rheinland (LVR) appelliert, sich für eine zügige Gründung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ einzusetzen. Diese planen im Rahmen der Stiftung einen Fonds einzurichten, der Opfern von Unrecht und Misshandlungen in Psychiatrien und Einrichtungen der Behindertenhilfe Geld zur Verfügung stellt. Die Mittel sollen zur Verbesserung der Lebenssituation oder zur Abmilderung von Belastungen aus der damaligen Unterbringung beitragen. Auch Rentenersatzleistungen sollen ausgezahlt werden. Das Geld soll von den Betroffenen selbstbestimmt verwendet werden können. Ehemaligen Heimkindern, die in Jugendhilfeeinrichtungen Opfer von Unrecht und Misshandlungen geworden sind, stand von 2012 bis Ende 2014 der Fonds „Heimerziehung West“ oder der Fonds „Heimerziehung in der DDR“ offen. Diese Unterstützung sollen nun auch Betroffene erhalten, denen Leid in Psychiatrien oder Behindertenheimen widerfahren ist. LVR-Direktorin, Ulrike Lubek, und Prof. Dr. Jürgen Wilhelm, Vorsitzender der Landschaftsversammlung Rheinland erklären: „Der LVR ist als bundesweit größter Leistungsträger für Menschen mit Behinderung, als Träger von neun psychiatrischen Kliniken und vier Jugendhilfeeinrichtungen sowie als Landesjugendamt Rheinland vielfach vom Thema betroffen. Es muss schnellstmöglich eine Lösung erreicht werden im Sinne aller Menschen, die in Psychiatrien und Einrichtungen der Behindertenhilfe Schlimmes erlebt haben.“ Die Vorbereitungen für den Beginn der Stiftungsarbeit seien weitgehend abgeschlossen gewesen, zuletzt sei man von einem Start im Jahr 2016 ausgegangen. Im Januar warf nach LVR-Information die Finanzministerkonferenz der Länder jedoch Grundsatzfragen zur Ausgestaltung der Stiftung auf, die längst geklärt schienen. Die Finanzminister kritisierten danach unter anderem die Absicht, pauschale Geldleistungen zu gewähren, den maximalen Gesamtbetrag pro Einzelfall und die Laufzeit der Stiftung von sechs Jahren. Der LVR geht nun von erheblichen Verzögerungen beim Start der Stiftung aus. In dem Schreiben verlangt er von den Errichtern des Fonds, dass sie ihren Einfluss dahin geltend machen, dass es inhaltlich zu keiner Benachteiligung der Opfer aus Psychiatrien und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Vergleich zu den ehemaligen Heimkindern der Jugendhilfe kommt.

Quelle: Pressemitteilung des Landschaftsverbandes Rheinland vom 13. April 2016