PRO ASYL fordert Stopp des Asylbewerberleistungsgesetzes

PRO ASYL zeigt sich bestürzt über den im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes der Bundesregierung. Die Flüchtlingsorganisation appelliert an den Bundestag und an die Bundesländer, dieses Gesetz nicht zu beschließen. Deutliche Kürzungen unter das Existenzminimum, die Stärkung des unseligen Sachleistungsprinzips, verbunden mit weiteren individuellen Kürzungen, werden eine drastische Unterversorgung der Menschen zur Folge haben, befürchtet PRO ASYL. Während Hilfeempfängerinnen und -empfänger nach SGB-II/XII ab Januar 2017 mit leichten Erhöhungen rechnen können, wird mit dem vorliegenden Entwurf erneut die Axt an die Existenzsicherung von Flüchtlingen gelegt, lautet die deutliche Kritik: Das AsylbLG werde immer mehr zum Integrationshindernis. In einer ersten Einschätzung kritisiert PRO ASYL vor allem geplante Kürzungen der AsylbLG-Leistungen, zum Beispiel bei alleinstehenden Flüchtlingen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen, Verkomplizierungen von Antragstellungen und eine weitere Beförderung des Sachleistungsprinzips.  Der aktuelle Gesetzentwurf belege, dass das AsylbLG nicht reformfähig ist, sondern immer wieder, unter Zuhilfenahme immer neuer Begründungen, mit diskriminierendem Inhalt gefüllt werde, so PRO ASYL. Gemeinsam mit anderen Verbände und Organisationen fordert PRO ASYl deshalb seit langem die Abschaffung des AsylbLG. Flüchtlinge sollten sozialrechtlich mit Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern gleichgestellt werden. Mehr Informationen unter www.proasyl.de

Quelle: PRO ASYL-Pressemitteilung vom 22. September 2016