Sächsischer Inklusionspreis 2016 ausgeschrieben

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, vergibt 2016 zum zweiten Mal den Sächsischen Inklusionspreis.

Mit der Erarbeitung des Sächsischen Landesaktionsplanes nimmt die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen konkrete Formen an. Der Landesaktionsplan wird einen umfassenden Überblick darüber geben, wozu die bisherigen Anstrengungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geführt haben, was zukünftig angestrebt wird und wie die Sächsische Staatsregierung dabei vorgehen will. „Der Landesaktionsplan ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in eine Gesellschaft, in der Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam leben, lernen, wohnen, arbeiten, – kurz: inklusiv leben. Vor diesem Hintergrund steht der Sächsische Inklusionspreis 2016 unter dem Leitmotiv: „Inklusive Gesellschaft im Sozialraum“„, so Stephan Pöhler, Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Der Sächsische Inklusionspreis 2016 wird für ausgewählte Schwerpunkte und Zielgruppen in den Kategorien Bildung, Arbeit, Freizeit & Kultur, Demografie und Barrierefreiheit vergeben. Je Kategorie erhält der Preisträger ein Preisgeld in Höhe von 1.000 EUR. Bis zum 29. Februar 2016 können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Institutionen gleich welcher Rechtsform, d.h. Unternehmen und Einrichtungen, Stätten der Bildung, Kultur und Freizeit sowie Behörden und Kommunen bewerben, die als spezifische Zielgruppe für die einzelnen Preiskategorien und –schwerpunkte wie folgt benannt sind: Kindertageseinrichtungen für den Schwerpunkt „Frühkindliche Bildung“ (Kategorie Bildung); Duale Ausbildung von Menschen mit Behinderungen im Handwerk für den Schwerpunkt „Berufliche Bildung“ (Kategorie Arbeit); Initiativen im Breitensport für den Schwerpunkt „Sport“ (Kategorie Freizeit & Kultur); Innovative Wohnprojekte für den Schwerpunkt „Wohnen im Alter mit Behinderung“ (Kategorie Demografie); Barrierefreie Dienstleistungs- und Versorgungsangebote für den Schwerpunkt „Inklusion im Sozialraum“ (Kategorie Barrierefreiheit). Mit dem Sächsischen Inklusionspreis 2016 sollen Praxisbeispiele unterstützt und bekannt gemacht werden, in denen die Inklusive Gesellschaft bereits Wirklichkeit geworden ist, die das gelungene Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung erfahrbar machen, die die breite Öffentlichkeit sensibilisieren und die zur Nachahmung anregen können. Der Preis wird im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung am 3. Mai 2016 in Dresden verliehen. Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter http://www.soziales.sachsen.de/24183.html

Quelle: Pressemitteilung des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen vom 03.12.2015
http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/200925