Sechs Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz

In einem gemeinsamen Papier haben der Deutsche Behindertenrat (DBR), die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, der Paritätische Gesamtverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB ) sechs Kernforderungen zum Bundesteilhabegesetz formuliert. Beim Empfang der Bundesbehindertenbeauftragten wurden sie der Öffentlichkeit vorgestellt. Hintergrund ist die breite Kritik am Referentenentwurf zum Gesetz, der am 26. April 2016 vorgelegt wurde. Das Papier unterstützen bereits eine Reihe weiterer Verbände. Wie der Paritätische mitteilete, kann die offene Unterstützerlister ergänzt werden. Sie soll dann regelmäßig auf der Homepage des Deutschen Behindertenrates aktualisiert werden unter www.deutscher-behindertenrat.de/ID182110 Der Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetz und mehr zum Prozess der Entwicklung ist hier zu finden www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/Bundesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz_node.html

Quelle: Pressemitteilung de Paritätischen Gesamtverbandes vom 11. Mai 2016