Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ausgeweitet

Als Erfolg für Alleinerziehende und ihre Kinder feierte die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter auf ihrer Internetseite die angekündigte Ausweitung des Unterhaltsvorschusses durch die Bundesregierung. Die Altersgrenze soll von 12 auf 18 Jahre angehoben, die Bezugsdauergrenze aufgehoben werden. Diese Neuregelung zwischen Bund und Ländern tritt am 1.1.2017 in Kraft. Zu den finanziellen Belastungen der Länder bestehe noch Beratungsbedarf mit dem Bund, heißt es in einer Presserklärung der Bundesregierung.  Die Erleichterung sei ein erster Schritt, dem weitere dringend folgen müssen, so die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsbeauftragter.  Schon seit vielen Jahren weist die BAG auf die fortschreitende Verarmung von Alleinerziehenden und ihren Kindern hin und fordern die Politik zum Handeln auf. Sie hat dazu eine bundesweite Kampagne gegen Frauenarmut gestartet.  Erst vor wenigen Tagen hatte sie sich im Bündnis mit anderen Verbänden anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut an die Politik gewandt, darunter an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Ministerinnen und Minister Wolfgang Schäuble, Manuela Schwesig, Heiko Maas und Andrea Nahles, sowie an die Bundeskanzlerin Angela Merkel. Unterzeichnet haben den Appell auch der Deutscher Frauenrat, Diakonie Deutschland-Evangelischer Bundesverband, Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)-Gesamtverein, Verband alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV) Bundesverband, Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender(SHIA), Evangelische Frauen in Baden, Frauenwerk der Nordkirche, Netzwerk Alleinerziehenden-Arbeit Baden Württemberg. Mehr zum Gemeinsamen Appell 

Quelle: Pressemitteilung der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellenzum Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut am 17.Oktober, Presseinformation der Bundesregierung am 14. Oktober 2016