Vereinbarung über Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ unterzeichnet

Bund, Länder und Kirchen haben heute am Rande der 93. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Lübeck die Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ unterzeichnet. Die Stiftung soll das Leid und Unrecht anerkennen, das Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie erfahren haben.

Mit der Beteiligung am Hilfesystem kommen Bund, Länder und Kirchen ihrer Aufgabe nach, in der Vergangenheit erlebtes Leid und Unrecht transparent zu machen und ihren Beitrag zur Bewältigung und Aufarbeitung zu leisten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird Träger der nichtrechtsfähigen Stiftung des Privatrechts, die von Bund, Ländern und Kirchen gemeinsam zum 1. Januar 2017 errichtet wird. Die Stiftung hat eine fünfjährige Laufzeit und soll für den Zeitraum 2017 bis 2021 bestehen. Betroffene können sich bis Ende 2019 in den Ländern anmelden. Dafür errichten die Länder regionale qualifizierte Anlauf- und Beratungsstellen.

Die Stiftung sieht neben einer individuellen Anerkennung des Erlebten durch persönliche Gespräche mit den Betroffenen und einer öffentlichen Anerkennung auch eine wissenschaftliche Aufarbeitung der seinerzeitigen Geschehnisse vor. Ferner sollen Betroffene, die heute noch unter Folgewirkungen leiden, eine einmalige pauschale Geldleistung von 9.000 Euro zur selbstbestimmten Verwendung erhalten.

Darüber hinaus wird eine einmalige Rentenersatzleistung von bis zu 5.000 Euro gezahlt, sofern sie dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, ohne dass dafür Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden.

Mehr Informationen finden Sie unter: www.stiftung-anerkennung-hilfe.de