Verena Bentele ist neue Behindertenbeauftragte

21.01.2014 | Behindertenhilfe | Personalia

Das Bundeskabinett hat die blinde Biathletin Verena Bentele zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen bestellt. Sie wird aktiv die Gesetzgebung auf Bundesebene begleiten.

Die seit ihrer Geburt blinde Verena Bentele ist eine erfolgreiche Sportlerin. Als Biathletin hat sie mehrere Goldmedaillen bei den Paralympics und Weltmeisterschaften gewonnen. Jetzt wurde Bentele auf Vorschlag von Bundessozialministerin Andrea Nahles vom Kabinett zur neuen Behindertenbeauftragten bestellt. In Deutschland leben mehr als sieben Millionen schwerbehinderte Menschen. Weitere 17 Millionen Erwachsene haben gesundheitliche Beeinträchtigungen oder chronische Krankheiten.

Vielfältiger Wirkungsbereich

Anliegen von Menschen mit Behinderungen bilden sich in allen Politikbereichen ab. Das macht die Arbeit der Behindertenbeauftragten abwechslungsreich und spannend. Sie hat immer dann mitzureden, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen betroffen sind. Egal, ob es dabei um Barrierefreiheit, Bildung, Rehabilitation, Teilhabe, Gesundheit oder Pflege geht. Bentele nimmt Einfluss auf politische Entscheidungen und begleitet aktiv die Gesetzgebung auf Bundesebene.
Wie funktioniert das in der Praxis? Die Bundesministerien beteiligen die Behindertenbeauftragte bei all jenen Vorhaben, die mit Integration oder Inklusion von Menschen mit Behinderung zu tun haben. So ist sichergestellt, dass die Interessen behinderter Menschen angemessen vertreten werden.

Gesetzlicher Auftrag

Nach § 15 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) kommt der Behindertenbeauftragten eine zentrale Aufgabe zu. Sie soll darauf hinwirken, dass die Verantwortung des Bundes für behinderte Menschen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Konkret heißt das: Es sollen gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen geschaffen werden. Der oder die Behindertenbeauftragte wird vom Bundeskabinett jeweils für die Dauer einer Wahlperiode bestellt.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 15.01.2014