Altersgrenze im Mammographie-Screening Programm auf 75 angehoben
Früherkennung ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Brustkrebs, der häufigsten Krebstodesursache bei Frauen. Früh erkannt, kann Brustkrebs oft erfolgreich behandelt werden – damit verbessern sich die Heilungschancen. Im Juli 2024 wurde im gesetzlichen Früherkennungsprogramm die Altersgrenze für das Mammographie-Screening auf 75 Jahre angehoben. Anlässlich des Brustkrebsmonats Oktober informiert der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums.
Die Brustkrebsfrüherkennung ist Teil des allgemeinen gesetzlichen Früherkennungsprogramms. Damit sollen mögliche Krebserkrankungen frühzeitig diagnostiziert werden. Das Programm bietet beschwerdefreien Frauen ab einem Alter von 30 Jahren, die kein besonderes Brustkrebsrisiko haben, eine jährliche ärztliche Untersuchung der Brust und der regionalen Lymphknoten sowie die Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung. Frauen ab 50 haben zusätzlich alle zwei Jahre Anspruch auf eine Screening-Mammographie. Die obere Altersgrenze wurde kürzlich von 69 auf 75 Jahre angehoben. „Ein wichtiger Schritt“, kommentiert Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes, diese Entscheidung.
Vorläufig ist noch Eigeninitiative gefragt
Das erweiterte Mammographie-Screening-Angebot besteht seit Anfang Juli 2024. Durch die Anhebung der oberen Altersgrenze von 69 auf 75 Jahre haben zusätzlich 2,5 Millionen Frauen Anspruch auf die Untersuchung. Damit Frauen ab 70 Jahren eine Einladung mit Terminvorschlag in einer wohnortnahen Screening-Einheit bekommen, muss das Einladungsverfahren aber erst ausgebaut werden. Momentan müssen sich Frauen, die das erweiterte Angebot nutzen wollen, noch selbst melden. Das geht zum Beispiel auf den Internetseiten der Kooperationsgemeinschaft Mammographie https://www.mammo-programm.de/de. Dort findet man auch die Adressen der zuständigen zentralen Stelle und der Screening-Einheiten. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass die letzte Mammographie mehr als 22 Monate zurückliegt.
Vor- und Nachteile des Mammographie-Screenings
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) informiert in seiner Broschüre „Mammographie Screening – Eine Entscheidungshilfe“, dass bei etwa 6 von 1000 Teilnehmerinnen im Screening ein Brustkrebs, meist in frühem Stadium, erkannt wird. Statistisch werden zwei bis sechs Frauen, wenn sie regelmäßig über 20 Jahre am Mammographie-Programm teilnehmen, vor dem Tod durch Brustkrebs bewahrt. Die besseren Heilungschancen bei frühzeitiger Diagnose sind ein klarer Vorteil der Untersuchung.
Dem gegenüber steht vor allem der Nachteil einer möglichen Überdiagnose: Als Überdiagnosen werden Tumoren bezeichnet, die ohne Screening nicht entdeckt worden wären und die die betroffene Frau zu Lebzeiten nicht beeinträchtigt hätten. Man nimmt an, dass neun bis zwölf von 1.000 untersuchten Frauen, die 20 Jahre lang am Mammographie-Screening teilnehmen, eine solche Überdiagnose erhalten. Diese können Operationen, Bestrahlungen und medikamentöse Behandlungen zur Folge haben, obwohl der Krebs das Leben der betroffenen Frau nicht beeinträchtigt hätte.
Manche Frauen sorgen sich auch wegen der Röntgenstrahlung, der sie bei der Mammographie ausgesetzt sind. Der G-BA gibt in seiner Informationsbroschüre zum Mammographie-Screening an, dass bei einer regelmäßigen Untersuchung über 20 Jahre hinweg nicht ausgeschlossen ist, dass in einem Fall in 1000 untersuchten Frauen die Strahlendosis zur Entstehung von Brustkrebs beitragen könnte. Dennoch schätzt auch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Nutzen der Mammographie höher ein als die möglichen Strahlenrisiken. Das BfS unterstützt daher ebenso wie das Deutsche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) die Erweiterung des qualitätsgesicherten Screenings für Frauen über 70 Jahre.
Das Mammographie-Screening-Programm unterliegt strengen Qualitätsstandards. Geräte und Untersuchende werden regelmäßig geprüft, und jedes Mammographie-Bild wird von mindestens zwei erfahrenen Fachärzten unabhängig voneinander begutachtet
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Krebsforschungszentrum vom 02.10.2024