Bundeseinheitliche Pflegefachassistenz: Kompromiss mit Potenzial

Am Mittwoch haben Bundesfamilienministerin Paus und Bundesgesundheitsminister Lauterbach die vom Kabinett beschlossene neue Pflegefachassistenzausbildung vorgestellt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die bundeseinheitliche Regelung zur Pflegefachassistenzausbildung. Damit werden die bisher 27 unterschiedlichen Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildungen zu einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung zusammengefasst. Der DBfK hat sich seit Jahren mit Nachdruck dafür stark gemacht, sieht aber nach wie vor noch Nachbesserungsbedarf.

„Es ist längst überfällig, dass die Pflegefachassistenzausbildung bundesweit einheitlich und als Heilberuf nach Art. 74, Nr. 19 GG geregelt wird“, sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Mit der neuen Ausbildung erlangen die Kolleg:innen vergleichbare Kompetenzen auf einem bundesweit anerkannten Qualitätsniveau. Die einheitliche Ausbildung sorgt zudem für mehr Flexibilität und erleichtert die berufliche Mobilität, wovon sowohl Arbeitgeber:innen als auch Pflegefachassistent:innen profitieren. Mit der Pflegefachassistenzausbildung werden zudem die Voraussetzungen geschaffen, dass der Einsatz von beruflich Pflegenden mit unterschiedlichen Qualifikationsstufen und Aufgabenprofilen – von der Pflegefachassistenz bis zu Kolleg:innen mit Hochschulabschluss – bedarfsorientiert möglich wird. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass Minister Lauterbach das neue Gesetz im Rahmen des Pflegekompetenzgesetzes und des Advanced-Practice-Nursing-Gesetzes sieht. Diese beiden Gesetze müssen im Anschluss an das Pflegefachassistenzgesetz zügig auf den Weg gebracht werden“, so Lux.

Mit der generalistisch ausgerichteten Pflegefachassistenzausbildung würden die Basiskompetenzen auf der Grundlage der generalistischen Pflegeausbildung vermittelt. Laut DBfK ist dies überhaupt erst die Voraussetzung dafür, dass ein flexibler Einsatz von Pflegefachassistent:innen in den verschiedenen Settings und im Qualifikationsmix möglich ist.

„Wir halten allerdings eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten für geboten. Die beschlossene Ausbildungsdauer von 18 Monaten ist ein Kompromiss zu den von Arbeitgebern geforderten 12 Monaten, den der DBfK ablehnt. Der rasante Fortschritt in der Medizin und Diagnostik ermöglicht immer komplexere Therapien und Diagnostik, so dass Menschen auch in hohem Alter operiert bzw. therapiert werden können. Um den Therapieerfolg zu sichern, braucht es gut ausgebildetes Pflegefachpersonal und Pflegefachassistent:innen. Nur dann kann die pflegerische Versorgung auf diesem Niveau gewährleistet werden. Eine immer kürzere Ausbildung bei gleichzeitig steigenden fachlichen Anforderungen führt nicht zu einer Verbesserung der Versorgung, im Gegenteil. Aus diesem Grund lehnt der DBfK auch den Zugang zur Ausbildung ohne Hauptschulabschluss, sondern nur aufgrund einer positiven Prognose für Einzelpersonen durch Pflegeschulen, ab“, so Lux weiter. Der DBfK hält den Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung für die Pflegefachassistenzausbildung für zwingend erforderlich. Ebenso sieht der der DBfK die Verkürzung der Pflegefachassistenzausbildung aus diesem Grund äußerst kritisch.

„Inwieweit die Pflegefachassistenzausbildung die Attraktivität für ausländische Pflegekräfte steigert, bleibt abzuwarten. In nahezu allen anderen Ländern ist die Pflegeausbildung eine akademische Ausbildung auf Bachelorniveau. Warum also eine Pflegefachassistenzausbildung, die gegebenenfalls sogar noch verkürzt werden kann, in Deutschland für ausländische Pflegefachkräfte attraktiv sein soll, erschließt sich dem DBfK nicht“, so Lux.


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. vom 06.09.2024