GEW fordert: Gleiche Chancen für Forschende mit Sorgeverantwortung

Eltern und pflegende Zugehörige sind im Wissenschaftsbetrieb stark benachteiligt. Die GEW fordert anlässlich der Veröffentlichung der Handreichung „Care und (un)fair" mehr Chancengleichheit.

Die GEW fordert Bund und Länder sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf, sich für mehr Chancengleichheit für Forscher*innen mit Sorgeverantwortung zu engagieren. „Starre Fristen und Altersgrenzen, fehlende Kinderbetreuung bei Tagungen und Konferenzen, Stipendien ohne Kinderzuschläge – in der Forschungsförderung werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Sorgeverantwortung häufig benachteiligt“, kritisierte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, am Donnerstagabend bei der Präsentation der Handreichung „Care und (un)fair“ an der Freien Universität (FU) Berlin. Forschungsförderprogramme sollten einem Diskriminierungscheck unterzogen und weiterentwickelt werden.

Starre Altersgrenzen streichen

Altersgrenzen, die nicht berücksichtigten, ob Wissenschaftler*innen Sorgeverantwortung wahrgenommen haben, müssten gestrichen oder durch ein „akademisches Alter“ ersetzt werden, das der Verlängerung der Qualifizierungszeiten etwa durch Kinderbetreuung, Mutterschutz oder Elternzeit Rechnung trage. Stipendien sollten um existenzsichernde Kinderzuschläge aufgestockt werden. „Bei Dienstreisen und Konferenzen sind Kinderbetreuungen anzubieten oder entsprechende Zuschüsse zu zahlen“, fügte Keller hinzu.

Familienpolitische Komponente im WissZeitVG

Mit Blick auf die geplante Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) plädierte der GEW-Experte für eine verbindliche Ausgestaltung der familienpolitischen Komponente. Zwar könnten auch nach geltendem Recht Zeitverträge verlängert werden, wenn Beschäftigte Kinder betreuen. „Es liegt aber im Ermessen der Arbeitgeber, ob sie von dieser Option Gebrauch machen. Aus der Kann- muss daher eine Muss-Bestimmung werden“, forderte er. 

Darüber hinaus sollten Drittmittelbeschäftigte einen Anspruch auf Vertragsverlängerung bei Mutterschutz und Elternzeit erhalten, wie es bei den aus Haushaltmitteln finanzierten Kolleg*innen der Fall sei.

Die Handreichung „Care und (un)fair“ wurde vom Netzwerk Mutterschaft und Wissenschaft erarbeitet und von der Max-Traeger-Stiftung der GEW gefördert.


Quelle: Pressemitteilung der GEW vom 18.10.2024