Jugendbeteiligung: 50 Jahre Volljährigkeit mit 18

Der Bayrische Landesjugendring blickt auf 50 Jahre Volljährigkeit ab 18 und fordert im Angesicht des demografischen Wandels eine stärkere Jugendbeteiligung.

Vor 50 Jahren wurde mit der Absenkung der Volljährigkeit von 21 auf 18 Jahre ein entscheidender politischer Meilenstein gesetzt. Seit dem 1. Januar 1975 haben junge Menschen früher Zugang zu politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Verantwortung. „Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Aufgabe, die ständige Aufmerksamkeit erfordert – vor allem von der jungen Generation“, erklärt der Präsident des Bayerischen Jugendrings (BJR), Philipp Seitz.

Die Reform von 1975 förderte politische Teilhabe, Selbstständigkeit und gesellschaftliche Verantwortung. Fünf Jahrzehnte später ist es entscheidender denn je, junge Menschen aktiv in Entscheidungen einzubinden. „Die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters war ein wichtiges Signal. Dieses Prinzip der Verantwortung muss auch heute weiter gestärkt werden“, betont Seitz.

Erfolge und neue Perspektiven

Diese historische Errungenschaft dient als Mahnung und Auftrag, die Teilhabe junger Menschen im Hinblick auf die gesellschaftlichen Herausforderungen von heute und morgen weiter auszubauen. Vor dem Hintergrund der Erfolge im vergangenen Jahr werde der BJR auch 2025 die Demokratie-Bildung zum zentralen Schwerpunkt machen, unterstreicht Seitz und verweist auf die Fach- und Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung beim BJR mit den speziell ausgebildeten Beteiligungscoaches für Kommunen. Sie unterstützen konkret vor Ort dabei, Beteiligungsprozesse für junge Menschen zu gestalten. Darüber hinaus habe die Jugendarbeit mit der Förderung von 86 innovativen Jugendprojekten über das Demokratiebudget der Bayerischen Staatsregierung gezeigt, welches Potenzial in der Kreativität und dem Engagement der bayerischen Jugend steckt.

 


Quelle: Pressemitteilung des Bayrischen Landesjugendring vom 09.01.2025