Abschiebungshaft in Gefängnissen nicht mehr zulässig - Diakonie begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 17.07.2014 zu Abschiebungshaft in Deutschland erwartet die Diakonie den sofortigen Stopp der Inhaftierung von Abschiebungsgefangenen in normalen Gefängnissen.
"Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, was wir seit langem fordern: Keine Abschiebungshaft in Strafgefängnissen. Die Abschiebungshaft muss damit ab sofort in den Bundesländern unterbleiben, in denen nur Justizvollzugsanstalten zur Verfügung stehen.“ so Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. "Das Urteil bedeutet einen wichtigen Meilenstein im Umgang mit ausreisepflichtigen Menschen. Abschiebungshäftlinge haben keine Straftat begangen", erläutert Maria Loheide, "die Diakonie ist darüber hinaus der Ansicht, dass der Freiheitsentzug auch in verbessertem Abschiebungsgewahrsam ohne Strafvollzugsregeln unverhältnismäßig sein kann. Die Betroffenen leiden massiv unter ihrer Inhaftierung - psychisch und physisch." In Abschiebungshaft kommen derzeit überwiegend Asylsuchende, für deren Asylverfahren möglicherweise ein anderer EU-Mitgliedstaat nach der Dublin-III-Verordnung zuständig ist. Diese Fälle machen zurzeit nach Schätzung von Seelsorgern und Beraterinnen bis zu 80 Prozent der Inhaftierten aus. Unter ihnen sind auch syrische Bürgerkriegsflüchtlinge, die schon in anderen EU-Ländern registriert wurden. "Dass Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ins Gefängnis gebracht werden, ist für die Betroffenen eine verstörende und traumatisierende Erfahrung", so Loheide weiter. "In einem Rechtsstaat darf nicht die Frage im Vordergrund stehen, wohin Asylsuchende möglichst schnell wieder abgeschoben werden können. Es muss um die Frage gehen, wo Schutzbedürftige ihren Anspruch effektiv prüfen lassen und durchsetzen können.“ In den meisten Fällen ist Abschiebungshaft oft auch überflüssig, weil es zum Freiheitsentzug Alternativen gibt. Die Diakonie rechnet damit, dass die Zahl der Abschiebungshäftlinge insgesamt zurückgeht, wenn nicht mehr für alle an der Grenze aufgegriffen Asylsuchenden sofort ein Haftantrag gestellt wird.Hintergrund:
Der Bundesgerichtshof hatte im August 2013 dem Europäischen Gerichtshof zwei Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Mit dem jetzt vorliegenden Urteil haben die Luxemburger Richter entschieden, dass die in vielen Bundesländern übliche Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in normalen Gefängnissen mit europäischem Recht nicht vereinbar ist. Das zweite Verfahren betraf die Frage, ob Gefangene in eine gemeinsame Unterbringung mit Strafgefangenen einwilligen können. Dabei hatte der Europäische Gerichtshof Bestimmungen der Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG vom 16.12.2008) auszulegen, die eine Unterbringung von Abschiebehäftlingen grundsätzlich in besonderen Hafteinrichtungen vorsehen. Kirchliche Organisationen bezweifeln seit langem die Rechtmäßigkeit des Vollzugs von Abschiebungshaft, der jährlich mehrere tausend Menschen in Deutschland unterworfen werden. Die letzte offizielle Statistik von 2011 verzeichnete rund 6.500 Abschiebungsgefangene bundesweit. Nur drei Bundesländer verfügen über eigene Einrichtungen für Abschiebungsgefangene. Neun Bundesländer haben für Menschen, die abgeschoben werden sollen, derzeit keine speziellen Einrichtungen. Die Diakonie engagiert sich mit weiteren Verbänden seit vielen Jahren in der Seelsorge und Beratung von Menschen in der Abschiebungshaft.Quelle: Pressemitteilung der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband vom 17.07.2014
www.diakonie.de