ASB fordert Nachbesserungen zum geplanten Notfallsanitätergesetz
Der ASB bemängelt, dass im Rahmen des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) wichtige Fragen noch nicht geklärt sind.
Anfang März soll das neue Gesetz zum Beruf des Notfallsanitäters (NotSanG) im Bundestag verabschiedet werden. Es trägt den gewachsenen beruflichen Anforderungen im Rettungsdienst Rechnung. Grundlegende Punkte seien im Gesetzentwurf aber noch nicht geklärt, bemängelt der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). „Der Gesetzentwurf muss unbedingt nachgebessert werden. Es fehlt eine klare Regelung für die Übernahme der Ausbildungskosten“, betont Daniel Gelbke, Referatsleiter Bevölkerungsschutz beim ASB-Bundesverband. Völlig offen ist ebenfalls, wer die Kosten für die drei- bis sechsmonatige Nachschulung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern übernehmen soll. Der ASB kritisiert außerdem, dass nach dem Gesetzentwurf angehende Notfallsanitäter während ihrer dreijährigen Ausbildung nur als Praktikanten auf dem Rettungswagen mitfahren dürfen. „Durch diese Einschränkung können die Auszubildenden nicht genügend praktische Erfahrungen sammeln, und auf die Rettungswachen kommen immense Zusatzkosten zu“, gibt Gelbke zu bedenken. Der ASB setzt sich deshalb dafür ein, dass zukünftige Notfallsanitäter nach einer noch festzulegenden Einarbeitungszeit als vollwertiges Besatzungsmitglied im Rettungsdienst eingesetzt werden dürfen. Notfallrettung müsse zudem als medizinische Leistung anerkannt werden, fordert der ASB. „Der Rettungsdienst gilt weiterhin nur als eine reine Transportleistung. Dabei bietet er Höchstleistungsmedizin auf der Straße“, erklärt Gudrun Schattschneider, Leiterin der ASB-Hauptstadtrepräsentanz. Gerade das geplante Notfallsanitätergesetz selbst unterstreicht die Notwendigkeit einer höheren fachlichen Anerkennung. Es räumt Notfallsanitätern mehr Kompetenzen ein. So dürfen diese in Zukunft invasive Maßnahmen, wie das Legen von venösen Zugängen, bis zum Eintreffen des Notarztes durchführen.Quelle: Pressemitteilung des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V. vom 24.01.2013
www.asb.de