Auf dem Weg zur Abschaffung der Residenzpflicht

24.03.2014 | Sozialpolitik | Nachrichten

Flüchtlingsrat Brandenburg und PRO ASYL präsentieren Überblick über Landesregelungen zur Residenzpflicht - Neue Regelungen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen gehen über die geplanten bundesgesetzlichen Änderungen hinaus

Schritt um Schritt geht es vorwärts auf dem schwierigen Weg in Richtung auf die endgültige Abschaffung der „Residenzpflicht“. Mit diesem Begriff, der die Sache nicht trifft, werden räumliche Beschränkungen des Aufenthaltsbereichs für Flüchtlinge bezeichnet, die seit Jahrzehnten zum Arsenal diskriminierender Gesetzgebung gehören. Seit dem Erscheinen einer ersten „Synopse der Anwendungshinweise zur räumlichen Aufenthaltsbeschränkung von Flüchtlingen nach den ‚Lockerungen‘“ im Januar 2013 wurden die Regelungen zur Residenzpflicht in acht Bundesländern geändert. Mittlerweile wurde der Aufenthaltsbereich in zehn Flächenstaaten auf das gesamte Bundesland erweitert. Auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde festgelegt, dass der Aufenthaltsbereich grundsätzlich auf das Bundesland beschränkt werden soll. Das wird nur noch in Bayern und Sachsen zu Änderungen führen, in den anderen Bundesländern ist es aktueller Stand. Außerdem sollen Flüchtlinge für Reisen in andere Bundesländer keinen Antrag auf eine Verlassenserlaubnis mehr stellen müssen. Es wird genügen, wenn sie ihr Ziel der Ausländerbehörde melden. Eine klare Erleichterung, die dennoch hinter die von der früheren Staatsministerin im Kanzleramt Maria Böhmer vorgeschlagene Regelung zurückfällt. Sie hatte eine fast vollständige Aufhebung der „Residenzpflicht“ vorgesehen. CDU-Hardliner verhinderten eine entsprechende Einigung. Die aktualisierte Synopse zeigt jedoch: Neue Regelungen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen überholen schon jetzt die geplanten bundesgesetzlichen Änderungen. Hier erhalten Flüchtlinge eine Generalerlaubnis für Reisen auch ins übrige Bundesgebiet bis zu sieben Tagen. Sie müssen diese Reisen nicht bei der Ausländerbehörde anmelden. Schlössen sich andere Bundesländer diesem Modell an, so würden bisherige länderübergreifende Vereinbarungen, die den Betroffenen die Reisefreiheit zwischen mehreren Bundesländern ermöglichen, obsolet. Regelungen wie in Hamburg können alle Bundesländer schon jetzt, bei bestehender Gesetzeslage, erlassen. Der Flüchtlingsrat Brandenburg und PRO ASYL fordern solche Regelungen als pragmatischen letzten Schritt vor der notwendigen endgültigen Abschaffung der unnötigen und schikanösen „Residenzpflicht“. Auch die selbstorganisierten Proteste von Flüchtlingen haben sich in den letzten Jahren insbesondere auch gegen die Praxis der „Residenzpflicht“ gewendet. Das norddeutsche liberale Modell wäre geeignet, die Kriminalisierung von Menschen, die ihr Recht auf Bewegungsfreiheit in Anspruch nehmen, drastisch zu reduzieren. Die aktuelle Untersuchung zeigt, dass bislang immer noch ca. 100 Flüchtlinge pro Jahr kurzfristig inhaftiert werden, weil sie außerhalb des Bereiches, in dem sie sich aufhalten oder reisen dürfen, angetroffen werden. Bundesweite Übersicht: Die neuen Formen der ‚Residenzpflicht’: Synopse der Anwendungshinweise zur räumlichen Aufenthaltsbeschränkung von Flüchtlingen Online-Übersichtskarte zur Residenzpflicht

Quelle: Pressemitteilung von PRO ASYL vom 19.03.2014
www.proasyl.de