Besonderheiten der sozialen Dienste bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen stärker berücksichtigen

31.03.2016 | Sozialpolitik | Nachrichten

Deutscher Verein fordert Nachbesserungen bei der Vergabemodernisierungsverordnung.

Mit dem Kabinettsentwurf der Bundesregierung für eine Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts werden die EU-Vergaberichtlinien weiter umgesetzt. In seiner Stellungnahme vom 23. Februar 2016 zum Kabinettsentwurf schlägt der Deutsche Verein Formulierungsalternativen vor und weist auf notwendige weitere Regelungsbedarfe hin. Der Entwurf lässt allerdings die erwünschten Gestaltungsmöglichkeiten weitgehend unbeachtet. Insbesondere im Bereich der sozialen Dienstleistungen besteht dringender Regelungsbedarf. Für die Arbeitsmarktdienstleistungen müssen die Besonderheiten der sozialen Dienste stärker berücksichtigt werden. „Um schädigenden Dumpingwettbewerb zu verhindern,  müssen für die Qualitätssicherung im Vergabeverfahren etablierte Kriterien wie Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität einbezogen werden“, fordert Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins. „Gerade im Umgang mit kreativen und geistigen Leistungen – wie sie den Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen prägen – sollten subjektive Bewertungen ermöglicht werden.“ Das in Deutschland etablierte Leistungserbringungsmodell des sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses unterscheidet sich grundlegend vom vergaberechtlichen Einkaufsmodell. „Hier bedarf es einer Klarstellung, dass die Vergabeverordnung nicht auf das sozialrechtliche Dreiecksverhältnis Anwendung findet. Die Nutzer und Nutzerinnen sollen bei diesem Leistungsmodell im Rahmen ihres Wunsch- und Wahlrechts über die sozialen Dienste entscheiden“, erläutert Michael Löher. Die Stellungnahme ist abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2016/dv-4-16-modernisierung-vergaberecht.pdf Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 25.02.2016