Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Asylbewerberleistungsgesetz bisher nicht umgesetzt
Ein Jahr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz ist das Urteil noch nicht umgesetzt.
"Bisher wurden nur durch eine Übergangsregelung die Regelsätze für Asylsuchende auf Hartz IV-Niveau angehoben. Nach wie vor halten wir weitere Bereiche verfassungsrechtlich für bedenklich", sagt Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier am Mittwoch in Berlin. Die Diakonie fordere daher weiterhin die Abschaffung des Gesetzes. "Mit dem Grundrecht auf das physische Existenzminimum ist nicht vereinbar, dass Flüchtlinge im Krankheitsfall nur bei akuten Schmerzen behandelt werden", erklärt Stockmeier. Ebenso sei der Vorrang von Sachleistungen endlich komplett abzuschaffen. In großen Gemeinschaftsunterkünften, die oft in einem schlechten Zustand sind, könne kein Flüchtling die Strapazen der Flucht und das fluchtauslösende Ereignis verarbeiten. Besonders das Austeilen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen des täglichen Bedarfs in Gemeinschaftsunterkünften gehe an den Bedürfnissen der Menschen vorbei, die aus den verschiedensten Ländern und Kulturen nach Deutschland kommen. Das Essen sei zudem häufig von schlechter Qualität. "Eine selbstbestimmte Haushaltsführung ist Teil der menschlichen Würde. Insgesamt erwarten wir eine Flüchtlingspolitik, die die Aspekte der sozialen Teilhabe stärker als bisher weiterentwickelt", betont Stockmeier. Hintergrund: Am 18. Juli 2012 hat das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil die viel zu niedrigen Regelsätze für Asylsuchende und Geduldete für verfassungswidrig erklärt. Flüchtlingen geringe Sozialleistungen zu gewähren, um sie von der Einreise abzuhalten, ist damit nicht mehr zulässig. Ausschlaggebend ist laut dem Urteil allein der grundrechtlich geschützte Bedarf. Das Verfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber, unverzüglich die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums der Betroffenen neu zu regeln. Die meisten Bundesländer gewähren inzwischen Geldleistungen, da Sachleistungen in Form von Lebensmitteln, über Kleiderkammern und Gemeinschaftsunterkünfte zu personal- und kostenintensiv sind.Quelle: Pressemitteilung der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband vom 17.07.2013
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