Chance vertan! Anpassung der Regelsätze korrigiert die Fehler nicht

16.09.2013 | Sozialpolitik | Nachrichten

Die am 04.09.2013 vom Bundeskabinett bewilligte turnusgemäße Anpassung des Hartz-IV-Regelsatzes um neun Euro ist nach Ansicht der Diakonie viel zu gering, um die Fehler in der Regelsatzberechnung zu korrigieren.

Bei der Bedarfsermittlung habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Menschen, die ihnen zustehende Leistungen nicht beantragt haben, und Aufstocker unsachgemäß als Vergleichsmaßstab genommen. Ausgaben für Medizin, öffentlichen Nahverkehr, Beiträge in die Kita-Gruppenkasse und vieles mehr seien ohne nachvollziehbare Begründung gekürzt worden. Für Mietkaution und Waschmaschine seien nur Darlehen vorgesehen, die abgestottert werden sollen. "Die turnusgemäß anstehende Regelsatzanpassung an die Preisentwicklung wäre eine Chance gewesen, die Fehler bei der Regelsatzermittlung zu beheben", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, "die Mini-Anhebung wird den Betroffenen nicht gerecht." Vor dem Bundesverfassungsgericht sind erneut drei Verfahren gegen die Regelsätze anhängig. Die Diakonie weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Regelsatz mindestens 70 Euro höher sein und bei über 440 Euro liegen müsste.

Quelle: Pressemitteilung der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband vom 04.09.2013
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