Ein ernsthafter Paradigmenwechsel in der Gesundheitsvorsorge sieht anders aus
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Gesetzesentwurfs zur Förderung der Prävention.
Berlin – Anlässlich des Weltgesundheitstages sieht der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. sowohl die Eckpunkte einer Präventionsstrategie als auch den aktuellen Regierungsentwurf als nicht ausreichend an. In Anbetracht steigender Lebenserwartung verbunden mit der Zunahme chronischer Erkrankungen und einer ungleichen Verteilung von Gesundheitschancen begrüßt der Deutsche Verein zwar ausdrücklich die – wenn auch späte – Initiative, Prävention und Gesundheitsförderung weiter auszubauen. Er merkt jedoch an, dass weder die Präventionsstrategie noch der Gesetzesentwurf einen aktiven politischen Gestaltungswillen erkennen lassen und wichtige Punkte weitgehend ausblenden. So seien die vorgesehenen Maßnahmen zum Teil vage oder inkonsequent und bleiben vor allem hinter den bereits in den beiden 2005 und 2008 vorgelegten Entwürfen eines Präventionsgesetzes zurück. „Die gesetzliche Verankerung von Prävention neben Kuration, Pflege und Rehabilitation als gleichrangige vierte Säule der Gesundheitsversorgung ist gesundheitspolitisch und gesamtgesellschaftlich unabdingbar“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins. „Nur so können dauerhaft die Gesundheit des Einzelnen gefördert und Krankheiten verhindert werden.“ Außerdem könne damit Pflegebedürftigkeit und Frühverrentung vermieden, Beschäftigungsfähigkeit erhalten und die sozialen Sicherungssysteme stabil gehalten werden. Es brauche ein Gesamtkonzept, das alle beteiligten Akteure mit einbezieht, statt die Hauptverantwortung den gesetzlichen Krankenkassen und Ärzten aufzubürden und einen zu starken Fokus auf Eigeninitiative und -verantwortung zu legen. Der Deutsche Verein befürchtet, dass Bund, Länder, Kommunen, Sozialversicherungsträger, private Krankenversicherungen und Betriebe weiter unkoordiniert und isoliert agieren werden. Ob die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen gelingt, hänge so vom Wettbewerb zwischen den Krankenkassen ab. „Insbesondere die fast vollständig fehlende Einbeziehung der Kommunen und ihrer Möglichkeiten vor Ort wiegen schwer. Hier allein auf Selbstverpflichtung zu setzen oder nur zu hoffen, wird der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe nicht gerecht“, warnt Löher. Das Präventionsgesetz müsse für alle relevanten Akteure inhaltlich verbindliche Zuständigkeitsregelungen und auf eine dauerhafte Wirkung abzielende, zielgruppenspezifische Maßnahmen beinhalten. Außerdem müssen die Strukturen grundlegend vereinfacht und transparent gestaltet und geeignet sein, um die am stärksten benachteiligten Personengruppen zu erreichen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 05.04.2013