Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen neu geregelt

Bundesverband der Berufsbetreuer/innen kritisiert Schnellverfahren

Der Bundestag hat am 17. Januar den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zur betreuungsrechtlichen Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen gebilligt. Angenommen wurde die Fassung, die der Rechtsausschuss im Dezember vorgeschlagen hatte. „Die gesamte Erörterung des Betreuungsrechts ist ohne diejenigen erfolgt, die täglich mit den Betroffenen zu tun haben und die Bestimmung umsetzen müssen – die Berufsbetreuer “, sagt Klaus Förter-Vondey, Vorsitzender des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen. „Wir befürchten, dass mit der schnellen Anpassung des Gesetzes an die Rechtsprechung keine Notwendigkeit mehr erkannt wird, wie Betreuung gemeinsam mit Klienten Zwang vermeiden kann“, so Förter-Vondey weiter. Der BdB vertritt die Auffassung, dass die jetzt geschaffene gesetzliche Regelung lediglich als Übergangsregelung verstanden werden sollte. Durch den Ausbau ambulanter Hilfsdienste könnten stationäre Aufenthalte und auch Behandlungen gegen den Willen des Patienten möglicherweise in vielen Fällen bereits im Vorfeld verhindert werden. In Modellversuchen sollten alternativ Methoden erprobt werden, weniger stark in die Autonomie des Betroffenen eingreifen, so der BdB. Der BdB fordert außerdem eine Debatte darüber, wie das System für Betreute konkret verbessert werden kann. Denn Betroffene erleben Zwangsmaßnahmen als traumatische Erfahrungen. Förter-Vondey: „Unser Ziel ist es, den Betroffenen zu mehr Selbstbestimmung und Selbstverantwortung zu verhelfen. So können Zwangsbehandlungen ganz vermieden werden.“ Seine Kritik: „In der aktuellen Form, legalisiert das neue Gesetz lediglich den Status Quo. Den Betroffenen bringt es keine Verbesserung. Im Gegenteil: Die Zwangsbehandlung wird erleichtert und die Selbstbestimmung der Klienten behindert. Wir sind nicht gegen Behandlung, sondern gegen Zwang.“ Berufsbetreuer brauchen mehr Zeit für ihre Klienten. „So kann es ihnen gelingen, Betroffene auch nach anfänglichem Widerstand von der Notwendigkeit einer Behandlung zu überzeugen. Solche Gespräche erfordern zunächst den Aufbau eines Vertrauensverhältnisses“, bilanziert Förter-Vondey. Infolge zweier Urteile des Bundesgerichtshofs vom Juni 2012 war die Neuregelung des Gesetzes zur Zwangsbehandlung nötig geworden.

Hintergrund

Der Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) zählt mehr als 6.000 Mitglieder. Er ist die größte Interessenvertretung des Berufsstandes "Betreuung". Der BdB vertritt die Interessen seiner Mitglieder in bundes- und landespolitischen Gremien. Der Verband fördert die Professionalisierung von Berufsbetreuung und verfolgt das politische Ziel, Betreuung als anerkannten Beruf zu etablieren. Er setzt sich für die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Betreuungsarbeit ein. Der BdB bietet Service- und Dienstleistungen wie Rechtsberatung, unterstützende PC-Software oder Versicherungsleistungen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) vom 01.02.2013