Erwerbsintegration von Zugewanderten fördern!

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlicht aktualisierte Handreichung zu Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Förderung der Erwerbsintegration von Ausländer/innen.

Angesichts der Notwendigkeit, Flüchtlingen frühzeitig bei der Integration in Arbeit und Ausbildung zu helfen, beschreibt der Deutsche Verein, welche Leistungen zur Förderung der Erwerbsintegration von Ausländer/innen zur Verfügung stehen. Eingegangen wird auch auf Personengruppen ohne Anspruch auf die Eingliederungsleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, etwa Menschen im Asylverfahren. „Fachkräfte in den Leistungsstellen stehen vor der Herausforderung zu erkennen, welche Integrationsleistungen im Einzelfall erbracht werden können. Die Rechtslage ist unübersichtlich und regelmäßigen Änderungen unterworfen“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Der Deutsche Verein möchte den Fachkräften an der Schnittstelle von Aufenthaltsrecht und Sozialrecht eine Hilfestellung geben.“ Die Handreichung berücksichtigt die jüngsten Gesetzesänderungen durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundessozialgerichts zu den Ansprüchen von Unionsbürger/innen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Handreichung ist abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2015/dv-22-15-erwerbsintegration.pdf. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 21.12.2016