Kompetenzen stärken: Bund fördert strukturstärkende Projekte für Migrantenorganisationen
Migrantenorganisationen sind als Brückenbauer unverzichtbare Akteure der Integrationsarbeit vor Ort und werden zunehmend als Experten für eine bedarfsgerechte Ausrichtung der Integrationsförderung wahrgenommen und mit einbezogen. Viele Migrantenorganisationen arbeiten allerdings überwiegend ehrenamtlich, mit relativ geringem Organisationsgrad und wenig personellen Ressourcen. Um sie bei ihrer Professionalisierung auf Bundesebene zu unterstützen und langfristig als Kooperationspartner zu stärken, fördert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ab 2013 Projekte zum Aufbau von Strukturen und zur Netzwerkbildung von bundesweit tätigen Migranten-organisationen. Im Rahmen von Modellprojekten sollen bundesweit agierende Migrantenorganisationen in die Lage versetzt werden, sich als kontinuierlicher und kompetenter Ansprechpartner des Bundes in Fragen der Integrationsförderung zu etablieren. Gefördert werden soll der Auf- und Ausbau von Dachverbands- bzw. Bundesverbandsstrukturen und die Gründung von Netzwerken von Migrantenorganisationen auf Bundesebene. Mit den Projekten soll zudem die systematische Zusammenarbeit zwischen Migrantenorganisationen und anderen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren der Integrationsarbeit auf Bundesebene unterstützt werden. Vorgesehen ist auch, Maßnahmen zur Professionalisierung und zur Drittmittelakquise von bundesweiten Migrantenorganisationen zu fördern. Um mögliche Träger für die Modellprojekte zu ermitteln, führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Januar 2013 ein Interessenbekundungsverfahren zur “Strukturförderung von Migrantenorganisationen auf Bundesebene” durch. Die Förderzusage wird einen Zeitraum von bis zu drei Jahren betreffen, eine institutionelle Förderung ist ausgeschlossen. Für eine Förderung kommen Migrantenorganisationen bzw. Netzwerke von Migrantenorganisationen in Betracht, die über Mitgliederstrukturen in mindestens fünf Bundesländern verfügen. Die Migrantenorganisationen müssen eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, zum Beispiel als eingetragener Verein. Erwartet wird, dass sie über ihre eigene Herkunftsgruppe hinaus aktiv sind beziehungsweise in die Aufnahmegesellschaft hineinwirken. Eine weitere Forderung ist, dass das integrative Engagement der möglichen Träger nicht religiös ausgerichtet ist. Zudem sollen die Migrantenorganisationen bereits mit Institutionen und Regeldiensten der Aufnahmegesellschaft zusammenarbeiten und ausreichende Erfahrungen mit Projekten im Integrationsbereich gesammelt haben. Umfang und Höhe der Projektförderung orientieren sich am Bedarf des jeweiligen Projektträgers, sollte einen Betrag von 110.000 Euro nicht überschreiten. Vorgesehen sind die Übernahme von Personal- und Verwaltungskosten (inkl. Mietkosten), in geringerem Umfang auch von Kosten für die Veröffentlichung von Publikationen oder die Durchführung von Seminaren. Im Rahmen eines fachlich-wissenschaftlichen Begleitvorhabens werden die beteiligten Migrantenorganisationen beim Strukturaufbau fachlich unterstützt und beraten. Daneben sind eine Dokumentation der Projektergebnisse und eine begleitende Evaluation des Förderansatzes vorgesehen.Quelle: Pressemitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21.01.2013
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