Krankenhäuser werden finanziell entlastet

17.06.2013 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Viele Krankenhäuser klagen über finanzielle Probleme. Bundeskabinett und Bundestag haben beschlossen, sie zu entlasten - in den Jahren 2013 und 2014 um rund 1,1 Milliarden Euro.

Die kollektive Haftung wird abgeschafft. Derzeit gilt: Krankenhäuser, die Patienten über eine bestimmte Zahl hinaus versorgen, müssen einen finanziellen Abschlag akzeptieren. Das bisherige Vergütungssystem sieht vor, dass dadurch auch für andere Kliniken des gleichen Bundeslandes die Vergütungen sinken. Diese Regelung wird für 2013 und 2014 außer Kraft gesetzt. Im Vorgriff auf zukünftige Verhandlungsrunden werden die Tariflohnsteigerungen in 2013 teilweise ausgeglichen. Außerdem wird es ein Hygiene-Förderprogramm geben. Mit diesem Programm werden Krankenhäuser unterstützt, notwendiges Hygienepersonal einzustellen sowie Ärzte und Pflegekräfte auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene weiterzubilden. Die jährlichen Mehrausgaben für das Hygiene- Förderprogramm verteilen sich bis zum Jahr 2016 wie folgt: 2013: rund 17 Millionen Euro, 2014: rund 40 Millionen Euro, 2015: rund 56Millionen Euro und 2016: rund 57 Millionen Euro. Die entstehenden Mehrausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung werden im Jahr 2014 vollständig aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gedeckt und führen somit nicht zu Zusatzbeiträgen.

Entlastung der Krankenhäuser

Die genannten Maßnahmen führen im Jahr 2013 zu einer geschätzten Entlastung der Krankenhäuser in Höhe von rund 415 Millionen Euro und rund 690 Millionen Euro im Jahr 2014. Insgesamt beläuft sich die Entlastung für 18 Monate auf insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro. Rund 82 Prozent dieser Beträge werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, die übrigen Mittel von den anderen Kostenträgern (z.B. Private Krankenversicherung, Beihilfe).  Das Kabinett hat dazu am 17. April 2013 eine Formulierungshilfe für den Bundestag verabschiedet. Der Bundestag hat dem am 14. Juni 2013 zugestimmt Die Änderung ist im Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung verankert. Das Gesetz tritt einen Monat nach Verkündung in Kraft

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 14.06.2013