Langzeitarbeitslose Menschen brauchen flexible Instrumente bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. legt Vorschläge zur Weiterentwicklung der Eingliederungsleistungen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende vor.
Berlin - Eine große Anzahl von Leistungsbeziehern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende konnte bisher nicht durch die gesetzlich vorgesehenen Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat Reformvorschläge für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erarbeitet. Durch differenzierte und flexible Instrumente kann der unterschiedliche Grad der Beschäftigungsfähigkeit der Leistungsberechtigung besser berücksichtigt werden. Das eröffnet denjenigen, die nicht die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erfüllen, bessere Förder- und Teilhabeperspektiven. Bislang sind die vorgeschriebenen Leistungen der Jobcenter zur Erwerbsintegration zu sehr auf sogenannte „marktnahe“ Personen konzentriert – Personen bei denen die Vermittlungsbemühungen der Jobcenter einen schnellen Erfolg versprechen. Auf Grund individueller Probleme, wie Sucht oder psychosozialer Schwierigkeiten, muss teilweise jedoch zunächst eine Stabilisierung der Lebensumstände der Arbeitslosen erfolgen, bevor ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung möglich ist. Derartige Prozesse sind langwierig. Ein wichtiger Baustein für die Unterstützung von langzeitarbeitslosen Personen ist nach Auffassung des Deutschen Vereins die öffentlich geförderte Beschäftigung. „Öffentlich geförderte Beschäftigung kann langzeitarbeitslose Menschen nicht nur an das Arbeitsleben heranführen und Tagesstruktur schaffen, sie ermöglicht auch wichtige gesellschaftliche Teilhabe“, so Wilhelm Schmidt, Präsident des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Ausführliche Informationen des Deutschen Vereins sind abrufbar unter http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/empfehlungen_archiv/2013/DV-31-13-Eingliederungsleistungen-SGB-II/ Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 20.12.2013
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