1.918 Asylbewerber im August 2007; Zahl der irakischen Erstanträge nochmals gestiegen

11.09.2007 | Soziale Arbeit

Im August 2007 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1.918 Asylerstanträge gestellt.

Im August 2007 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 1.918 Asylerstanträge gestellt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber im Vergleich zum Vormonat um 435 Personen (29,3 Prozent) gestiegen. Gegenüber dem Vorjahresmonat August 2006 stieg die Zahl der Asylbewerber geringfügig um 19 Personen (1,0 Prozent).

Die Zahl der Asylerstanträge irakischer Staatsangehöriger hat sich gegenüber dem Vormonat von 345 auf 706 in etwa verdoppelt. Dagegen ist die Zahl der Asylfolgeanträge gegenüber Juli  2007 von 1.991 auf 1.478 gesunken.

Trotz der seit zwei Monaten steigenden Zahl von Asylbewerbern ist bezogen auf das gesamte bisherige Jahr die Anzahl der Asylerstanträge im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres um 2.104 (-14,87 Prozent) gesunken. Hingegen ist von Januar bis August 2007 die Zahl der Asylfolgeanträge mit 8.268 um 2.083 (33,7  Prozent) deutlich gestiegen.

Die Zahlen im Einzelnen:

I.     Aktueller Monat

Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im August 2007 1.918 Personen (Vormonat 1.483 Personen) Asyl beantragt.

Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 435  (29,3 Prozent) gestiegen.

Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (August 2006: 1.899 Personen) hat sich die Zahl der Asylbewerber im August 2007 um 19 (1,0 Prozent) erhöht.

Hauptherkunftsländer im August 2007 waren:

 Zum Vergleich

  Nr.   Land   Juni   Juli   August

  1.   Irak   135   345   706

  2.   Serbien   138   135   135

  3.   Türkei   119   102   109

  4.   Vietnam   81   93   100

  5.   Russische Föderation   78   68   69

  6.   Iran   50   36   59

  7.   Eritrea   17   17   50

  8.   Sri Lanka   21   31   42

  9.   Syrien   34   29   41

  10.   Libanon   44   37   41

Im August 2007 wurden neben den 1.918 Erstanträgen 1.896 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.

Im August 2007 hat das Bundesamt über die Anträge von 3.067 Personen (Vormonat: 2.341) entschieden.

Als Asylberechtigte anerkannt wurden 22  Personen (0,7 Prozent). Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 60 Abs.  1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten 1.543 Personen (50,3 Prozent). Abgelehnt wurden die Anträge von 882 Personen (28,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 580 Personen (18,9 Prozent).

Bei 40 Personen (1,3 Prozent) hat das Bundesamt im August 2007 Abschiebungsverbote im Sinne von § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

II.   Laufendes Jahr

Für den Zeitraum Januar bis August 2007 ergeben sich folgende Zahlen:

In der Zeit von Januar bis August 2007 haben insgesamt 12.048 Personen in Deutschland Asyl beantragt.

Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (14.152 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um 2.104 Personen (-14,9 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis August 2007 :

  Nr.   Land   Personen

  1.   Irak   1.948

  2.   Serbien   1.375

  3.   Türkei   973

  4.   Vietnam   694

  5.   Russische Föderation   557

  6.   Libanon   416

  7.   Iran   388

  8.   Syrien   361

  9.   Nigeria   342

  10.   Indien   286

Im Zeitraum von Januar bis August  2007 wurden neben den 12.048 Erstanträgen 8.268 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.

Im Zeitraum von Januar bis August 2007 hat das Bundesamt 18.914 Entscheidungen (Vorjahr: 21.503) getroffen. 156 Personen (0,8 Prozent) wurden als Asylberechtigte anerkannt. 3.310 Personen (17,5 Prozent) erhielten Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes. 9.467 Asylanträge (50,1  Prozent) wurden abgelehnt. 5.578 Anträge (29,5 Prozent) wurden anderweitig erledigt.

Bei 403  Personen (2,1  Prozent) hat das Bundesamt in der Zeit von Januar bis August 2007 Abschiebungsverbote im Sinne von § 60 Abs. 2,  3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.

Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende August 2007 10.589, darunter 6.332 Erstanträge und 4.257 Folgeanträge (Vormonat: 9.451 anhängige Verfahren, davon 5.617 Erst- und 3.834 Folgeanträge).


Quelle: Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern