Landesregierung ermöglicht höhere Wertgrenzen

11.12.2007 | Soziale Arbeit

Wirtschaftsminister Ernst Pfister: „Mehr Freiraum für kommunale Auftragsvergaben“

Nach Mitteilung von Wirtschaftsminister Ernst Pfister können Gemeinden und Landkreise ab 2008 ihre Bauaufträge freihändig unter mehreren Angeboten vergeben, wenn der Schätzwert des Auftrags nicht mehr als 20.000 Euro beträgt. Darüber hinaus können sie sich bis 40.000 Euro Auftragswert mit einer beschränkten Ausschreibung begnügen, bei Aufträgen im Rohbau, im Straßenbau und Tiefbau sogar bis 75.000 Euro. Wenn die Kommunen einen überregionalen Teilnahmewettbewerb vorschalten, können sie sogar bis 100.000 Euro beschränkt ausschreiben.

Dies ist das Ergebnis einer beim Wirtschaftsministerium eingerichteten interministeriellen Arbeitsgruppe, der auch das Innen- und das Finanzministerium, die kommunalen Landesverbände sowie der Baden-Württembergische Handwerkstag, der Industrie- und Handelskammertag, die Landesvereinigung Bauwirtschaft und die Gemeindeprüfungsanstalt angehörten. Eine entsprechende Empfehlung der Landesregierung an die Kommunen soll noch dieses Jahr umgesetzt werden.

Wirtschaftsminister Ernst Pfister begrüßte den Kompromiss als wichtige Erleichterung für die kommunale Vergabepraxis. Damit könne Bürokratie abgebaut werden, indem die Kommunen jetzt gezielt auf Anbieter zugehen können, die ihnen als leistungsfähig und zuverlässig bekannt sind und die Gewähr für eine qualitativ solide Bauausführung samt späterem Kundendienst bieten. Pfister: „Die Landesregierung wird damit die bisherigen, von der Gemeindeprüfungsanstalt empfohlenen Wertgrenzen zugunsten der Kommunen mehr als verdoppeln. Ich bin überzeugt, dass unsere bodenständigen baden-württembergischen Unternehmen in Handwerk und Baugewerbe hier gute Arbeit leisten werden und dazu auch ihre gerechten Chancen bekommen.“ Bei noch größeren Aufträgen müsse jedoch nach den Erkenntnissen der Arbeitsgruppe weiterhin öffentlich ausgeschrieben werden, um den EU-rechtlichen Vorgaben zur Transparenz und Nichtdiskriminierung Rechnung zu tragen.

Nach dem in der Arbeitsgruppe erzielten Ergebnis sollen auch die Wertgrenzen für kommunale Liefer- und Dienstleistungsaufträge steigen; hier sollen künftig freihändige Vergaben bis 10.000 Euro und beschränkte Ausschreibungen bis 40.000 Euro generell zulässig sein.


Quelle: Landesportal Baden-Württemberg