Mafia-Methoden im Internet?

21.11.2007 | Soziale Arbeit

Immer mehr Verbraucher werden abgezockt

Die Nutzung vermeintlicher Gratisangebote im Internet endet immer häufiger mit einer bösen Überraschung: Eine aktuelle Umfrage der Verbraucherzentralen unter Betroffenen hat ergeben, dass ahnungslose Surfer mehrheitlich mit Grundforderungen zwischen 50 und 90 Euro konfrontiert werden. In Niedersachsen hat es fast in der Hälfte aller Fälle (43,6%) Jugendliche unter 18 Jahren erwischt.

Innerhalb von sechs Wochen haben 6.658 Betroffene bundesweit die Fragen der Verbraucherzentralen beantwortet, davon in Niedersachsen 917. Fast der Hälfte der Betroffenen wurde ein Abonnement mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren untergeschoben, die andere Hälfte sollte einmalig für eine Dienstleistung bezahlen. Bei den Dienstleistungen handelt es sich um die scheinbar kostenlose Online-Ermittlung von Stammbäumen, Musikdownloads, um Routen- oder auch Lebenserwartungsberechnungen. Häufig geht es auch um den Versand von Kurzmitteilungen aus dem Internet an Mobiltelefone oder Quizspiele. Kosteninformationen sind im Kleingedruckten oder außerhalb des am Bildschirm sichtbaren Bereichs sehr gut versteckt, oft weit unter dem Button, mit dem man ein Angebot startet.

Zusätzlich werden User mit Gewinnversprechungen in die Falle gelockt. Fast jeder zehnte Befragte hat bezahlt, als eine Rechnung für den Besuch der zweifelhaften Seiten im Postfach landete. Zahlungsverweigerer bekamen massiven Druck: 60 Prozent erhielten Mahnungen, in denen mit Klagen gedroht wurden, bei 40 Prozent wurde ein Rechtsanwalt eingeschaltet.

„Im Internet machen sich „Mafia-Methoden“ breit“, so Petra Kristandt von der Verbraucherzentrale. „Unseriöse Anbieter ignorieren systematisch gesetzliche Bestimmungen, drangsalieren und erpressen unbedarfte User unter Mithilfe von dreisten Rechtsanwälten und Inkassobüros.“

Angesichts der durch Abzockmethoden verursachten Schäden, die sich vermutlich in mehrstelliger Millionenhöhe bewegen, fordern die Verbraucherzentralen den Gesetzgeber zum Handeln auf.

 - Eine Kostenpflicht muss deutlich erkennbar sein, bevor Surfer ein Angebot in Anspruch nehmen.

- Online geschlossene Verträge dürfen nur gültig werden, wenn der Kunde sie mit einer separaten E-Mail bestätigt. Verbraucher müssen die Möglichkeit bekommen, Verträge, die auf Wettbewerbsverstößen basieren, unbefristet zu widerrufen und Ersatz für entstandene Schäden erhalten.

- Außerdem fordern die Verbraucherschützer vom Gesetzgeber ein erleichtertes Abschöpfen von Unrechtsgewinnen zu Gunsten der Verbraucherzentralen, um auch den Abzockern das Leben schwer zu machen!

Die Ergebnisse, weitere Hintergrundinformationen sowie die verbraucherpolitschen Forderungen gibt es unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link367102A.

Hinweise und Tipps zum Thema gibt’s auch auf der Jugendseite der Verbraucherzentrale im Internet unter www.deinding.vzniedersachsen.de.

Wie man sich gegen Internetabzocker wehren kann, zeigt zudem das kostenlose Faltblatt „Knete oder Knast – Tipps gegen Internetabzocker“, das sich vor allem an Jugendliche unter 18 Jahren wendet. Es ist in allen Beratungsstellen erhältlich und im Internet unter o. a. Link herunterladbar.


Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen.de