Riester-Rente auf Rekordkurs - mehr als 9,7 Millionen Verträge

09.11.2007 | Soziale Arbeit

Die Erfolgsgeschichte Riester-Rente setzt sich fort: Im dritten Quartal dieses Jahres haben sich mehr als 635.000 Altersvorsorgesparer zum Abschluss einer Riester-Rente entschlossen.

Die Erfolgsgeschichte Riester-Rente setzt sich fort: Im dritten Quartal dieses Jahres haben sich mehr als 635.000 Altersvorsorgesparer zum Abschluss einer Riester-Rente entschlossen. Obwohl üblicherweise im vierten Quartals die meisten Verträge abgeschlossen werden, ist mit nunmehr 9,7 Millionen bereits jetzt die 10-Millionen-Grenze in Reichweite.

Das dritte Quartal ist damit im laufenden Jahr das bislang beste. Im Jahresvergleich (I.-III. Quartal) wurden 2007 bereits über 300.000 Verträge mehr abgeschlossen als im Vergleichszeitraum des bisher erfolgreichsten Jahres 2006.

Für Riester-Sparer ist zum Jahresende eine wichtige Frist zu beachten: Wer seit 2005 - oder auch früher - private Altersvorsorge mit dem Aufbau einer Riester-Rente betreibt, sollte prüfen, ob dem Produktanbieter, das heißt eine Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft, bereits der Zulagenantrag für das Jahr 2005 vorliegt - und dies gegebenenfalls nachholen. Die Zulage muss in jedem Fall beantragt werden; auch dann, wenn die darüber hinausgehende steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend gemacht werden soll.

Zu Beginn des Jahres 2005 wurde der so genannte Dauerzulagenantrag eingeführt. Bei Abschluss eines Riester-Vertrags und auch noch danach kann man den Anbieter einmalig damit beauftragen, künftig jährlich den Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu stellen. Diese Bevollmächtigung gilt dann bis auf Widerruf; die Zulage wird dann Jahr für Jahr automatisch auf den Vorsorgevertrag gutgeschrieben, ohne dass der Antrag jeweils neu gestellt werden muss.

Wer noch keinen Vertrag über eine Riester-Rente zur zusätzlichen privaten Alterssicherung abgeschlossen hat, kann dies bis Jahresende tun und sich so noch alle Vorteile in Form von Zulagen und Steuerersparnissen für das laufende Jahr sichern. Dazu müssen drei Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 1.575 Euro; abzüglich der Grundzulage von 114 Euro und ggf. der Zulage oder Zulagen für kindergeldberechtigte Kinder von jeweils 138 Euro) in eine förderfähige private Rentenversicherung oder einen zugelassenen Banksparplan bzw. Fondssparplan eingezahlt werden (siehe Beispiel).

2008 wird die Riester-Vorsorge noch einmal lohnender: Dann erhöhen sich für alle Riester-Sparer die Grundzulage auf 154 Euro und die Kinderzulage auf 185 Euro jährlich. Zusätzlich wird dann für Kinder, die in 2008 oder später geboren werden und kindergeldberechtigt sind, die Zulage auf 300 Euro pro Jahr erhöht. Dies wird gemeinsam mit der Entfristung der Sozialabgabenfreiheit bei der Entgeltumwandlung in diesen Tagen vom Bundestag beschlossen.

Beispiel (Jahr 2007):
Ein Ehepaar mit zwei kindergeldberechtigten Kindern entscheidet sich für das Riester-Sparen. Beide Ehepartner schließen einen eigenen Riester-Vertrag ab und investieren drei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens – bei 30.000 Euro also 900 Euro. Von diesen 900 Euro übernimmt der Staat 504 Euro in Form von Zulagen (114 Euro je Ehepartner plus 138 Euro je Kind). Die Familie muss selbst also nur 396 Euro pro Jahr aufbringen. Die Zulagen machen mehr als die Hälfte der Sparsumme aus, mit der die Familie Jahr für Jahr zusätzlich für das Alter vorsorgt.

Informationen und Beratung gibt es bei Banken, Sparkassen, Versicherungen und Investmentgesellschaften oder im Internet unter:

http://www.altersvorsorge-macht-schule.de/

http:// www.deutsche-rentenversicherung.de   http:// www.stiftung-warentest.de

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)