Rückenwind für Reform des Gerichtsvollzieherwesens

03.07.2007 | Soziale Arbeit

Neuer Vorschlag aus Baden-Württemberg findet auf der Justizministerkonferenz breite Zustimmung

Justizminister Goll: "Bessere Entschädigungsregelung rückt in greifbare Nähe"

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich am Donnerstag in Berlin auf ihrer 78. Konferenz mit Nachdruck für deutliche Verbesserungen und Leistungsanreize für Gerichtsvollzieher bei der Vollstreckungsvergütung ausgesprochen. Sie bekräftigten ihre Auffassung, dass das Gerichtsvollzieherwesen in ein Beleihungsmodell umzugestalten sei. Eine entsprechende Gesetzesinitiative des Baden-Württembergischen Justizministers Prof. Dr. Ulrich Goll (FDP) hatte im Mai eine Zweidrittelmehrheit im Bundesrat gefunden.

Die Justizministerkonferenz folgte einem weiteren Vorschlag Baden-Württembergs und beauftragte eine Arbeitsgruppe, im Besoldungsrecht Alternativmodelle zur bislang vorgeschlagenen Entschädigungsregelung zu prüfen. Dies gelte auch für die Gewährung einer zusätzlichen Vergütung in Form eines prozentualen Anteils der eingenommenen Gebühren anstelle einer bloßen Aufwandsentschädigung.

„Nachdem die Zuständigkeit für die Besoldung auf die Länder übergegangen ist, zeichnen sich Möglichkeiten ab, den Gerichtsvollziehern mit ihrem Wunsch nach einer leistungsorientierten und leistungsabhängigen Vergütung entgegen zu kommen“, freute sich Goll. Dies werde für das Land unter dem Strich nicht teurer, als die bisherige Regelung. Im Gegenteil könnten sich die Einnahmen sogar erhöhen, betonte der Minister. „Die Gerichtsvollzieher wollen künftig selbst gerne als Beliehene des Staates auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko tätig werden“, wusste Goll. Dafür müssten ihnen Leistungsanreize geboten und ihnen die Chance für ein ordentliches Einkommen gegeben werden. „Eine prozentuale Vergütungsmöglichkeit wäre ein gangbarer und fairer Weg bei der Weiterentwicklung des Beleihungsmodells. Unserer Reformvorhaben hat mit dem heutigen Beschluss weiteren Rückenwind erfahren.

Hinweise:

Nach dem Willen der Länder sollen die Aufgaben der Gerichtsvollzieher künftig auf Personen übertragen werden, die nicht Berufsbeamte sind, aber mit den entsprechenden Hoheitsrechten beliehen werden und untereinander in einem geordneten Wettbewerb stehen. Gerichtsvollzieher arbeiten nicht kostendeckend. Ihre Arbeit muss bundesweit derzeit mit etwa 200 Millionen Euro bezuschusst werden. Die Mehrheit der Länder hält grundlegende strukturelle Reformen des Gerichtsvollzieherwesens deshalb für geboten. Die Effizienz der Zwangsvollstreckung ist mittel- und langfristig nur durch Leistungsanreize für die Gerichtsvollzieher zu steigern. Dies ist im gegenwärtigen System nicht möglich.

Das Beleihungssystem könnte die Probleme auf Dauer lösen. Der Status des beliehenen Gerichtsvollziehers orientiert sich dabei weitgehend an dem des Notars. Im deutschen Rechtsystem und auch in anderen Ländern hat sich der ´Beliehene´ bewährt. Der beliehene Gerichtsvollzieher ist weiterhin an Recht und Gesetz gebunden und wird durch eine strenge staatliche Aufsicht überwacht. Auch künftig hat der Schuldner die Möglichkeit, gegen das Handeln des Gerichtsvollziehers das Vollstreckungsgericht anzurufen.

Quelle: Landesportal Baden-Württemberg