Urlaub ohne Ärger

04.07.2007 | Soziale Arbeit

Ratgeber gibt Tipps für erfolgreiches Reklamieren

„Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben“. Schönes und leider auch Schlechtes. Jahr für Jahr gibt es vielfachen Urlaubsärger. Rund 60 Millionen Bundesbürger haben schätzungsweise im vergangenen Jahr eine Pauschalreise gemacht. Fachleute schätzen die Zahl der Reklamationen auf 4 Prozent, das sind knapp 1,5 Millionen!

Der gedruckte Reisebegleiter „Ihr Recht auf Reisen“ im praktischen Pocketformat gibt anschaulich Auskunft zu vielen rechtlichen Fragen:
Was ist bei Buchung zu beachten oder was passiert, wenn der Flieger beim Start in die schönsten Wochen des Jahres Verspätung hat?
Wenn ein Unwetter den Aufenthalt verhagelt oder das Essen im Hotel ungenießbar ist?

Viele Urlauber wissen nicht, dass sie sich mit ihrem Ärger bei einer pauschal gebuchten Reise am besten an den Reiseleiter vor Ort wenden, statt an den Hotelier. Ist kein Ansprechpartner auffindbar, sollte schleunigst Kontakt mit dem Reiseveranstalter in Deutschland aufgenommen werden. Auch fehlt oft die Information, was man machen kann, wenn der Veranstalter plötzlich in die Pleite rutscht oder welche Reklamationsfristen nach der Rückkehr aus dem Urlaub gelten.

Diese und weitere wichtige Tipps für Pauschalurlauber sind in dem Ratgeber „Ihr Recht auf Reisen“ nachzulesen. Den Ratgeber gibt’s zum Abholpreis von 4,90 Euro in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Für zusätzlich 2 Euro für Porto und Versand kommt er – gegen Rechnung - auch ins Haus.

Bestellmöglichkeiten: per Telefon 0180/500 14 33 (0,14 Euro/Min. aus d.
Festnetz), im Internet unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/link234662A.html oder über den Versandservice der Verbraucherzentralen, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen