Oettinger und Stolz: Land forciert Ausbau der Kleinkindbetreuung
Land trägt Elternwunsch nach Kinderbetreuung Rechnung
Förderung des Landes wird auf einheitliche Basis gestellt
„Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für die Landesregierung ein wichtiges Thema. Dazu gehört auch der bedarfsgerechte Ausbau der Betreuungsangebote. Daher werden wir die Kommunen beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren finanziell noch stärker unterstützen“, erklärten Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Dienstag (25. November 2008). Am Vorabend hatte der Ministerrat der Neuregelung der Betriebskostenförderung für die Kleinkindbetreuung zugestimmt. Die Förderung des Landes für die Kindergärten und die Kleinkindbetreuung werde damit künftig nach weitestgehend einheitlichen Grundsätzen im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes erfolgen. Hierzu werde auch der Verteilungsschlüssel für die Kindergartenförderung entsprechend angepasst, erläuterten Oettinger und Stolz. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichsgesetzes wird dem Landtag nun zur weiteren Befassung zugeleitet.
Neuer Grundsatz: Fördermittel folgen den Kindern
„Viele Eltern wollen ihre Kinder an ihrem Beschäftigungsort betreuen lassen. Diesem Wunsch tragen wir verstärkt Rechnung. Künftig sollen die Fördermittel an die Standortgemeinden der Einrichtungen fließen, in denen die Kinder betreut werden: Das Geld folgt den Kindern“, erläuterten Oettinger und Stolz die künftige finanzielle Förderung des Landes für Kindergärten und Einrichtungen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren (Kinderkrippen). „Freie Einrichtungsträger erhalten gegenüber der Standortgemeinde einen Rechtsanspruch auf Mitfinanzierung. Für auswärtige Kinder erhält die Standortgemeinde einen Refinanzierungsanspruch gegen die Wohnsitzgemeinden“, sagten Oettinger und Stolz. „Somit müssen sich die Träger von Einrichtungen, in denen auswärtige Kinder betreut werden, nicht mehr selbst mit den einzelnen Wohnsitzgemeinden auseinandersetzen. Sie haben nur noch in der Standortgemeinde einen Ansprechpartner.“
Landeszuschuss steigt auf 175 Millionen Euro
Bis zum Jahr 2013 soll die Zahl der Betreuungsplätze für Kleinkinder deutlich steigen. Neben dem Bund beteiligt sich das Land finanziell. „Gemeinsam mit den Spitzen der kommunalen Landesverbände haben wir uns im Dezember vergangenen Jahres auf den Finanzierungsanteil des Landes verständigt. Damit werden wir der Verantwortung des Landes und der Kommunen gerecht“, betonte der Ministerpräsident. Zur Finanzierung der Betriebskosten stünden aus Landesmitteln im kommenden Jahr 60 Millionen Euro zur Verfügung. Bis zum Jahr 2014 steige der Beitrag aus dem Landeshaushalt kontinuierlich auf 175 Millionen Euro. Zusammen mit den Bundesmitteln stünden dann Fördermittel in Höhe von jährlich 274 Millionen Euro für die Kleinkindbetreuung zur Verfügung. „Das Geld ist gut angelegt“, sagte die Ministerin. Sie sieht durch die nun gefundene Regelung auch die Qualität der Betreuung verbessert: „Der neue Fördermodus und die deutlich erhöhten Landesmittel tragen dazu bei, dass die Betreuungsangebote nicht nur quantitativ ausgebaut, sondern darüber hinaus auch qualitativ weiterentwickelt werden können. Die Neuregelung des interkommunalen Kostenausgleichs stärkt zudem das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern.“ Denn gerade aus arbeitsmarktpolitischer Sicht müsse alles unternommen werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erreichen. Hierzu zählen auch das Angebot von Betreuungsplätzen in der Gemeinde, in der die Eltern arbeiten sowie die Schaffung von betrieblichen und betriebsnahen Einrichtungen, erläuterte Ministerin Stolz.
Hinweis für die Redaktionen:
Die wesentlichen Punkte des Gesetzentwurfs zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes und des Finanzausgleichgesetzes sind:
- Die Förderung des Landes für die Kindergärten und die Kleinkindbetreuung wird nach weitestgehend einheitlichen Grundsätzen im Finanzausgleichsgesetz geregelt.
- Verteilung der Bundes- und Landesmittel an die Standortgemeinden (für betreute Kleinkinder in Kindertageseinrichtungen) und an die Stadt- und Landkreise (für betreute Kleinkinder in Kindertagespflege) erfolgt nach der Zahl der betreuten Kinder des Vorjahres, gewichtet nach Betreuungszeit.
- Auch die Mittel für die Kindergartenförderung werden künftig den Standortgemeinden nach der Zahl der betreuten Kinder (gewichtet nach Betreuungszeit) zugewiesen. Auf Wunsch der kommunalen Landesverbände erfolgt der Übergang auf den neuen Verteilungsmaßstab bis 2012 stufenweise.
- Einbeziehung auch privat-gewerblicher Träger in den Geltungsbereich des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG)
- Freie Träger, deren Einrichtungen in die gemeindliche Bedarfsplanung aufgenommen sind, erhalten einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63 % (für Kindergärten) bzw. 68 % (für Kinderkrippen) gegenüber der Standortgemeinde im KiTaG.
- Einrichtungen, die nicht in die gemeindliche Bedarfsplanung aufgenommen sind, erhalten einen Mindestzuschuss in Höhe der jeweiligen Finanzausgleichszuweisungen des Landes.
- Für die Betreuung auswärtiger Kinder erhält die Standortgemeinde einen Refinanzierungsanspruch gegen die Wohnsitzgemeinde.
Quelle: Landesportal Baden-Württemberg