Patientenorientiertes Versorgungsmanagement erfordert eine sektoren-übergreifende Prozesssteuerung
DVSG-Stellungnahme definiert Anforderungen an professionelles Versorgungsmanagement
Im April 2007 wurde mit der Gesundheitsreform das Versorgungsmanagement gesetzlich geregelt (SBG V, § 11, Abs. 4), das insbesondere Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen gewährleisten müssen. Das Versorgungsmanagement soll insgesamt einen reibungslosen Übergang zwischen den verschiedenen Leistungsbereichen ermöglichen. Ziel ist es, Schnittstellenprobleme zwischen Akutversorgung, Rehabilitation und Pflege mit Unterstützung der Krankenkasse zu vermeiden. Im Rahmen der Pflegereform wurde zum 01. Juli 2008 die Regelung zum Versorgungsmanagement konkretisiert. Wesentliche Neuregelung ist, dass die Durchführung des Versorgungsmanagements durch hierfür qualifiziertes Personal, insbesondere Pflegefachkräfte, erfolgen soll. Diese Regelung greift nach Auffassung der DVSG zu kurz. In einer Stellungnahme fordert der Fachverband daher, die Durchführung des Versorgungsmanagements im Bereich der Sozialen Arbeit anzusiedeln, die durch ihren schon bisher bestehenden Auftrag dafür prädestiniert ist, diese Aufgabe koordinierend mit den stationären Berufsgruppen, den Kostenträgern und beteiligten Leistungserbringern unter Einbeziehung der Angehörigen und Bezugspersonen durchzuführen.
Versorgungsmanagement als Auftrag ist nicht neu, ergänzt jedoch die bereits in § 112 SGB V geforderten zweiseitigen Verträge zur Regelung der Übergänge im Akutkrankenhaus. Hier wird die Anforderung formuliert, dass Patienten, die einen poststationären Versorgungsbedarf haben, Beratung und Unterstützung benötigen. In vielen Krankenhausgesetzen ist festgeschrieben, dass diese Aufgaben der Krankenhaussozialdienst übernimmt. Soziale Arbeit in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken leistet generell im Rahmen des Entlassungsmanagements und der Nachsorge Unterstützung bei der Sicherstellung der nachstationären Versorgung von Patienten mit ambulantem, teilstationärem und stationärem Hilfe-, Unterstützungs- und Pflegebedarf, bei Vermittlung in Einrichtungen und zur grundsätzlichen Teilhabesicherung. Der Aufgabenbereich umfasst nur zu einem Teil die Überleitung in ambulante oder stationäre Pflege. Ausschlaggebend für die nachstationäre Versorgung ist nicht die Art der Erkrankung oder der Grad der Pflegebedürftigkeit, vielmehr ist die Tragfähigkeit der individuellen sozialen Netze entscheidend für die tatsächliche Überleitung in nachstationäre Versorgungsbereiche.
„Versorgungsmanagement kann nur dann erfolgreich sein, wenn der Patient in der Gesamtheit seiner gesundheitlichen und sozialen Bedarfe wahrgenommen wird und wenn Soziale Arbeit in diesem Gesamtprozess der Organisation nachstationärer Leistungen verbindlich eingebunden ist. Patienten mit ihren individuellen Lebenslagen, ihren persönlichen Ressourcen und Unterstützungspotentialen, ihren spezifischen Bewältigungsstrategien, Risiken und Einschränkungen in der Teilnahme am Leben in der Gesellschaft haben im Rahmen eines qualitätsorientierten Versorgungsmanagement einen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer Selbstbestimmung und Würde“, betonte der 1. Vorsitzende der DVSG, Ulrich Kurlemann.
Psychosoziale Beratung und Betreuung ist ein wesentlicher Bestandteil im gesamten System der Sozialen Sicherung. Sozialarbeit übernimmt gerade im Gesundheitswesen an vielen Stellen Vernetzungsaufgaben in den unterschiedlichen Behandlungsphasen, zwischen dem Gesundheits- und Sozialsystem, zwischen Sektoren (Prävention, Kuration, Rehabilitation, Nachsorge, Pflege, ambulant und stationär) zwischen Institutionen und zwischen den Berufsgruppen. Aus Sicht der DVSG erfordert eine Neuorientierung des Gesundheitswesens eine systematische und konsequente Einbeziehung sozialarbeiterischer Elemente in alle Versorgungs- und Hilfekonzepte.
Die Stellungnahme ist abrufbar unter www. dvsg.org
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Ingo Müller-Baron
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Quelle: Deutsche Vereinigung für Sozialarbeit im Gesundheitswesen (DVSG), Pressemitteilung