Rechte der Bürger bei der Nutzung ihrer persönlichen Daten stärken
Verbraucherminister Peter Hauk MdL und Innenminister Heribert Rech MdL wollen die Rechte der Bürger bei der Nutzung ihrer persönlichen Daten stärken.
Verbraucherminister Peter Hauk MdL und Innenminister Heribert Rech MdL wollen die Rechte der Bürger bei der Nutzung ihrer persönlichen Daten stärken. „Wir betrachten mit großer Sorge die Fälle der illegalen Weitergabe von persönlichen Daten und dabei besonders den Handel mit Konto-Daten für kommerzielle Zwecke. Deshalb werden wir über den Bundesrat mit einem Maßnahmenbündel initiativ werden und die Bundesregierung bitten, dieses in die laufenden Beratungen zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes einzubeziehen“, sagten Hauk und Rech am Montag, 25. August 2008, vor der Landespresse in Stuttgart.
„Wir wollen die Rechte der Bürger gegen diese Auswüchse stärken, den Datenschutz verbessern und die Transparenz für die Verbraucher im Umgang mit personenbezogenen Daten weiter erhöhen“, sagte Hauk. Ziel der Initiative sei es, die Bürger besser davor zu schützen, dass Unternehmen ohne sachliche Rechtfertigung persönliche Daten erheben und an Dritte weitergeben. Verbessert werden müssten die Informationspflichten der nichtöffentlichen Stellen gegenüber den Bürgern. Über das geltende Recht hinaus sollten diese die Bürger stets in allgemeinverständlicher Form und konkret über die weitere Verwendung der Daten, besonders über deren Empfänger, informieren. Dies könne nicht versteckt, zum Beispiel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, erfolgen. "Die Rechte des Bürgers müssen grundsätzlich Vorrang vor kommerziellen Interessen haben", betonte Verbraucherminister Hauk.
Das geltende Bundesdatenschutzgesetz erlaube heute die Weitergabe von Name, Anschrift und Geburtsjahr an andere Firmen zum Zwecke der Werbung. Die reine Weitergabe und der Handel von Adressdaten sei deshalb nach geltendem Recht zulässig, wenn der Verbraucher nicht widerspreche. Hauk und Rech betonten, man müsse darüber diskutieren, ob für die Weitergabe personenbezogener Daten durch Unternehmen an Dritte für Werbezwecke das ausdrücklich formulierte Einverständnis vorliegen müsse. Auch bei den sogenannten Kopplungsgeschäften sollten nach Auffassung des Verbraucherschutzministers die Bürger besser geschützt werden: „Die Masche, Verbrauchern attraktive Leistungen nur gegen Bekanntgabe sensibler Verbraucherdaten zu versprechen, muss eingeschränkt werden.“
Selbstverständlich sei, dass jeder Verbraucher ein Anrecht auf lückenlose Auskunft über den Handel, Weitergabe und den Verbleib seiner personenbezogenen Daten haben muss. Im Bereich der Auskunfteien sei zu prüfen, ob diese dem Bürger die Auskunft über Herkunft und Empfänger seiner Daten unter Berufung auf das Geschäftsgeheimnis verweigern dürfen.
Rech betonte, dass die Weitergabe von Bankdaten ohne Einwilligung der Betroffenen illegal ist. Dieses rechtswidrige Handeln werde als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat verfolgt. In den aktuellen Fällen ermittelten die Staatsanwaltschaften Lübeck und Mönchengladbach bereits. Bis jetzt lägen keine Erkenntnisse vor, dass auch baden-württembergische Firmen in den illegalen Datenhandel verwickelt seien. Bekannt sei jedoch, dass auch Bürgerinnen und Bürger im Land betroffen seien.
Auch die Rolle der Callcenter bei den aktuellen Vorgängen sei kritisch zu hinterfragen. „Auch die rechtlichen Regelungen für Callcenter gehören für mich auf den Prüfstand. Bei unerlaubter Telefon-, Fax- und E-Mail-Werbung sollen die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz künftig die Möglichkeit haben, ein Bußgeld zu verhängen“, sagte Rech. Außerdem müsse überlegt werden, diese gesetzlich dazu zu verpflichten, bei Anrufen außer dem Namen ihres Auftragsgeber auch den eigenen Namen zu nennen.
Beide Minister appellierten eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsbewusst und sensibel mit ihren persönlichen Daten umzugehen: „Dies gilt auch und besonders für das Internet, in dem ganz persönliche Dinge wie Photos, Daten aller Art und Lebensgewohnheiten ausgebreitet werden.“ Die Verbraucher hätten es sehr oft selbst in der Hand zu bestimmen, was mit ihren Daten geschehe. Viele machten von ihrem Widerspruchsrecht gegen die Verwendung ihrer Daten für Werbezwecke auch Gebrauch.
„Kriminelle Auswüchse im Datenhandel werden wir nicht hinnehmen. Dagegen müssen und werden wir angehen. Darüber hinaus brauchen wir aber auch den aufmerksamen und eigenverantwortlichen Verbraucher, der es selbst in der Hand hat, die Weitergabe seiner persönlichen Daten auf ein Minimum zu beschränken“, sagten Hauk und Rech. Besonders bei der Weitergabe der Bankverbindungsdaten sei es geboten, vorsichtig und zurückhaltend zu sein.
Zusatzinformationen:
Jeder Verbraucher könne den Missbrauch seiner Daten beschränken, wenn er die „5 Tipps bei der Datenweitergabe“ einhalte.
Tipp 1
Lotterien, Gewinnspiele und Preisausschreiben jeglicher Art dienen einer Vielzahl von Unternehmen zur Sammelung persönlicher Daten. Daher ist bei der Teilnahme generell Vorsicht geboten und in vielen Fällen ein Verzicht auf die Teilnahme ratsam.
Tipp 2
Jeder Verbraucher hat schon heute die Möglichkeit, der Nutzung und Weitergabe seiner Daten für Werbezwecke zu widersprechen.
Tipp 3
Muss ein Verbraucher beispielsweise für einen Vertragsabschluss persönliche Daten angeben, so sollte er nur die Daten unbedingt nennen, ohne die der Vertrag nicht zustande käme. Sogenannte „Pflichtfelder“, die unbedingt auszufüllen sind, sind meist mit einem Sternchen gekennzeichnet.
Tipp 4
Bei der Datenpreisgabe im Internet sollte vom Verbraucher zudem auf eine verschlüsselte Verbindung für die Übermittlung von Daten geachtet werden.
Tipp 5
Bei der Preisgabe der eigenen Bankverbindung sollte der Verbraucher zurückhaltend sein und diese nur dort, wo es zwingend notwendig ist, angeben.
Quelle: Landesportal Baden-Württemberg