Volkshochschulen im Land nehmen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest ab
Bei der Einführung von Einbürgerungstests zum 1. September dieses Jahres wird das Land Baden-Württemberg mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eng zusammenarbeiten.
Bei der Einführung von Einbürgerungstests zum 1. September dieses Jahres wird das Land Baden-Württemberg mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eng zusammenarbeiten. Für das Bundesamt werden die örtlichen Volkshochschulen die Prüfungen durchführen. So gelten bundesweit einheitliche Standards, und die Tests können wohnortnah angeboten werden.
Wie Innenminister Heribert Rech am Mittwoch, 27. August 2008, in Stuttgart mitteilte, wird für die Einbürgerung ab 1. September vorausgesetzt, dass die Bewerber über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen. Es genüge, wenn einfache Multiple-Choice-Fragen zur deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte beantworten werden könnten. „Wer hier eingebürgert werden möchte, also am politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Geschehen in unserem Land teilhaben will, braucht diese Grundkenntnisse“, betonte Rech.
Diese müssten in der Regel durch einen erfolgreichen Einbürgerungstest nachgewiesen werden. Der Test werde für alle Ausländer erforderlich, die ihren Einbürgerungsantrag nach dem 30. März 2007 gestellt hätten und deren Einbürgerungsverfahren am 1. September 2008 noch nicht abgeschlossen sei. Vom Einbürgerungstest befreit sei, wer seine Schulausbildung in Deutschland mindestens mit dem Hauptschulabschluss beendet habe. Auch unter 16-Jährige müssten keinen Einbürgerungstest ablegen.
Die Fragen, auch die länderspezifischen, seien vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen erstellt worden. Welche Fragen im Test zur Anwendung kämen, richte sich nach den 100 Fragebögen des Bundesinnenministeriums. Deren Auswahl richte sich nach dem Zufallsprinzip.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge organisiere die Tests in Baden-Württemberg, die Durchführung sei auf die örtlichen Volkshochschulen übertragen. Die Einbürgerungsbehörde informiere über den Ablauf des Einbürgerungstests. Danach könnten sich Bewerber bei einer der Volkshochschulen melden, die als Prüfstellen zur Verfügung stünden und die Kostenpauschale von 25 Euro bezahlen. Die Volkshochschule vereinbare dann mit den zuständigen Regionalstellen des Bundesamts in Reutlingen und Karlsruhe einen Prüfungstermin. Die Regionalstelle liefere die Prüfungsunterlagen, werte den Test aus und teile das Prüfungsergebnis unmittelbar mit. Ab Anfang Oktober würden die baden-württembergischen Volkshochschulen in jeder ihrer 13 Regionen mindestens einen Prüfungstermin pro Monat gewährleisten.
Quelle: Landesportal Baden-Württemberg