78. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 8. / 9. Oktober 2009 Neustart im Datenschutz jetzt - kein "Weiter so"!
Der neugewählte Deutsche Bundestag, aber auch die Landesparlamente sind aufgefordert, eine Generalrevision des veralteten und unübersichtlichen Datenschutzrechts vorzunehmen und an die Herausforderungen der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts anzupassen.
Zum Abschluss der 78. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Berlin hat der diesjährige Konferenzvorsitzende, der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix, gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten Baden-Württembergs, Jörg Klingbeil, die Konferenzergebnisse vorgestellt. Baden-Württemberg wird die Konferenz im nächsten Jahr ausrichten. Der neugewählte Deutsche Bundestag, aber auch die Landesparlamente sind aufgefordert, eine Generalrevision des veralteten und unübersichtlichen Datenschutzrechts vorzunehmen und an die Herausforderungen der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts anzupassen. Die kleinen "Not-Operationen" des letzten Bundesgesetzgebers am Bundesdatenschutzgesetz (wie zum sog. Scoring, zum Adresshandel und zum Beschäftigtendatenschutz) sind nicht das Ende der Fahnenstange. Die Bürger müssen endlich die Selbstbestimmung über ihre Daten wie-dergewinnen. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder werden hierzu zur nächsten Datenschutzkonferenz im Frühjahr 2010 konkrete Vorschläge unterbreiten.Entschließung "Aktueller Handlungsbedarf beim Datenschutz - Förderung der Datenschutzkultur"
Mit dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen "Stockholmer Programm" sollen in Europa für die nächsten fünf Jahre die politischen Ziele für einen "Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger" festgeschrieben werden. Die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und deren Privatsphäre zu schützen, wird zwar zur Priorität erhoben. Im Gegensatz zu diesem Programmsatz sind aber zugleich neue, zentrale EU-Datenbanken (wie für Ein- und Ausreisen in die oder aus der EU) geplant, die nicht nur den europäischen Bürger "gläsern" machen. Die Datenschutzbeauftragten fordern, in Europa ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit, insbesondere im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit, herzustellen.
Entschließung "Datenschutzdefizite in Europa auch nach Stockholmer Programm"
Heutzutage sind die Daten aller Patienten in Krankenhäusern elektronisch gespeichert und jederzeit für das medizinische Personal abrufbar. Diese Krankenhausinformationssysteme ermöglichen nicht nur eine schnelle Behandlungsentscheidung, sondern auch den Missbrauch der Daten, wie sich schon häufig herausgestellt hat. Die Datenschutzbeauftragten treten daher für restriktive Zugriffsbefugnisse und Mechanismen ein, die auch eine Prüfung des Zugriffs im Nachhinein ermöglichen. Die Achtung des Patientengeheimnisses ist ein Menschenrecht, dessen Schutz auch technisch sicherzustellen ist.
Entschließung "Krankenhausinformationssysteme datenschutzgerecht gestalten!"
Der geplante Staatsvertrag über die Errichtung eines IT-Planungsrats beinhaltet die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - die Belange des Datenschutzes werden allerdings ausgeklammert. Die Datenschutzbeauftragten halten dies auch wegen der öffentlichen Akzeptanz von eGovernment-Verfahren für nicht hinnehmbar. Sie fordern angesichts der wachsenden Komplexität und Vernet-zung von IT-Systemen in ressortübergreifenden Bund-Länder-Projekten ihre rechtzeitige Betei-ligung.
Entschließung "Staatsvertrag zum IT-Planungsrat - Datenschutz darf nicht auf der Strecke bleiben"
In der Fernsehlandschaft ist ein Boom von TV-Produktionen festzustellen, bei denen Bürger bloßgestellt werden, etwa weil sie von Gerichtsvollziehern aufgesucht oder als Verkehrssünder zur Rede gestellt werden. Dieses "Reality-TV" ist nur möglich, weil Behörden zuvor den Einsatzort bekanntgeben und personenbezogene Filmaufnahmen gestatten. Die Betroffenen haben kaum eine Möglichkeit, sich dem zu entziehen - sie werden an den Pranger gestellt, damit der Voyeurismus der Fernsehzuschauer befriedigt wird. Die Datenschutzbeauftragten fordern alle Behörden auf, sich an solchen TV-Produktionen nicht mehr zu beteiligen.
Entschließung ""Reality-TV" - keine Mitwirkung staatlicher Stellen bei der Bloßstellung von Menschen"
Die Europäische Kommission und die schwedische Ratspräsidentschaft verhandeln derzeit mit der US-Regierung über ein neues SWIFT-Abkommen. Die Daten von Millionen weltweiter Fi-nanztransfers sind auf Servern in der EU gespeichert und seit langem ohne ausreichende Rechtsgrundlage dem Zugriff der US-Behörden ausgeliefert. Nun soll offenbar ein transatlantisches Terrorfahndungssystem aufgebaut werden: Sämtliche Daten werden dann von den USA zur Terrorismusbekämpfung genutzt - auch ohne Verdacht gegen bestimmte Personen und ohne wirksame Kontrolle. Die Datenschutzbeauftragten erwarten von der Bundesregierung, dass sie die sensiblen Bankdaten der Bürger wirksam schützt und einem solchen Abkommen nicht zustimmt.
Entschließung "Kein Ausverkauf von europäischen Finanzdaten an die USA!"
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat sich auch mit neuen Entwicklungen im Bereich der Personenidentifizierung durch DNA befasst und nicht zuletzt we-gen der "Heilbronner Trugspur" Qualitätsprüfungen bei den Laboren angemahnt. Dass genetische Fingerabdrücke auch künstlich (synthetisch) erzeugt und falsche Spuren gelegt werden können, hat jüngst eine beachtenswerte Studie aus Israel belegt. Die dadurch entstehenden Risiken bei der Anwendung molekulargenetischer Methoden in der Strafverfolgung müssen bewertet werden. Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch zu prüfen, ob diese neuen Gefahren für das Grundrecht auf Datenschutz strengere gesetzliche Vorgaben erfordern.
Quelle: Portal des Landes Niedersachsen: http://www.lfd.niedersachsen.de/master.jsp?C=59166804&I=560&L=20