Dr. Hermann Kues: "Erhöhung der Leistungen für contergangeschädigte Menschen ein Meilenstein"

14.06.2009 | Soziale Arbeit

Contergangeschädigte erhalten mehr Geld

Bundesrat verabschiedet Zweites Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz

Mit dem Zweiten Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Lebenssituation contergangeschädigter Menschen gelungen. Nach der Verdoppelung der Conterganrenten im Jahr 2008 ist nun der Weg frei für die Ausschüttung der von der Firma Grünenthal GmbH zugesagten Mittel von 50 Millionen Euro - ergänzt um weitere 50 Millionen Euro aus dem Kapitalstock der Conterganstiftung. Damit können contergangeschädigte Menschen noch in diesem Jahr mehr Geld erhalten.

  "Die Auszahlung der zusätzlichen Mittel ist ein weiterer wichtiger Schritt für die contergangeschädigten Frauen und Männer, die sich über Jahrzehnte mit viel Mut und Mühen Eigenständigkeit in Beruf und Familie erkämpft haben", sagt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat. "So können die finanziellen Auswirkungen der Spät- und Folgeschäden gemildert werden. Zugleich danke ich der Grünenthal GmbH für ihr Engagement  Damit leistet das Unternehmen einen sichtbaren finanziellen Beitrag zur Verbesserung der Situation Betroffener", so Dr. Kues.   Die rund 2.700 Berechtigten erhalten die zusätzlichen jährlichen Sonderzahlungen zur freien Verfügung, um die Auswirkungen der Spät- und Folgeschäden entsprechend dem individuellen Bedarf zu mildern.  Der Bundestag hatte sich nach langer intensiver Beratung und vielen Gesprächen mit Betroffenen mit breiter Mehrheit für eine Änderung des Stiftungsgesetzes ausgesprochen und gleichzeitig die Chance genutzt, die Stiftung zu modernisieren. Nach Inkrafttreten der Änderung des Conterganstiftungsgesetzes erhalten die Betroffenen neben den monatlichen Stiftungsleistungen insgesamt weitere 100 Millionen Euro.   Die zusätzlichen jährlichen Sonderzahlungen werden - gestaffelt nach Schädigungsgrad - zwischen 460 und 3.680 Euro liegen. Sie sollen über 25 Jahre erfolgen. Die erste Auszahlung soll noch im laufenden Jahr erfolgen, geplant ist Anfang November. Die Erhöhung der monatlichen Renten und die Anweisung der Sonderzahlungen werden von der Geschäftsstelle der Conterganstiftung für behinderte Menschen e.V. für alle bisherigen Leistungsberechtigten automatisch veranlasst. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
  • Dynamisierung der Conterganrenten:
    Die monatlichen Leistungen werden automatisch an die gesetzlichen Renten angepasst. Heute liegen die Conterganrenten  - je nach Grad der Schädigung - zwischen 242 bis 1.090 Euro pro Monat. Ab 1. Juli 2009 steigen die gesetzlichen Renten um 2,41 Prozent, sie liegen dann infolge der Dynamisierung zwischen 248 und 1.116 Euro pro Monat.
  • Wegfall der Ausschlussfrist:
    Bisher von der Ausschlussfrist des Conterganstiftungsgesetzes betroffene Contergangeschädigte erhalten die Möglichkeit, ab Juli 2009 Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz für die Zukunft geltend machen. Antragsteller, die infolge des Wegfalls der Ausschlussfrist Leistungen ab 1. Juli 2009 beanspruchen, müssen sich an die Conterganstiftung für behinderte Menschen e.V., Ludwig-Erhard-Platz 1-3, 53179 Bonn wenden ( www.conterganstiftung.de).
  • Änderung des Stiftungszwecks:
    Künftig werden nur noch Projekte gefördert, die ausschließlich den contergangeschädigten Menschen zugute kommen. Bislang bezog sich die Förderung  generell auf behinderte Menschen. Damit verbunden ist eine Straffung der Strukturen der Stiftung.
  • Übernahme der Verwaltungskosten durch den Bund:
    Alle erforderlichen Verwaltungskosten der Stiftung werden aus Bundesmitteln getragen, um die Mittel für Sonderzahlungen und Projektförderung nicht zu mindern.

Mit einem breit angelegten Forschungsprojekt sollen darüber hinaus Erkenntnisse zur Lebenssituation und zu Versorgungsdefiziten contergangeschädigter Menschen gewonnen und Empfehlungen für weitere erforderliche Verbesserungen gegeben werden.


Quelle: BMFSFJ, Pressemitteilung vom 12.06.2009